Wer zahlt einen defekten Kühlschrank Mieter oder Vermieter

10 Antworten

Wenn die Küche als Inventar mitvermietet wurde (wie z.B. der Warmwasserboiler) ist der Vermieter bei Defekt oder Reparatur mit dran. Er erhält ja auch für das vermietete Inventar einen höheren Mietzins.

So ein Kühlschrank kostet nicht die Welt und ausgetauscht ist er gleich.

Du ... Du hast zwar den Kühlschrank vom Vermieter gestellt bekommen, bist aber für Reparaturen...Verantwortlich. So auch wenn du einen neuen kaufst... Lass dir aber eine Bescheinigung geben über das Kaufdatum von vor 20 Jahren geben... Nicht das er dich anschmiert.

albatros  01.06.2014, 08:16

Ganz gewiss ist diese Antwort/dieser Kommentar nicht rechtskonform. Woraus leitest du deine Meinung ab? Der Vermieter ist Eigentümer des KS, er befindet sich in der Mietsache und ist damit mit vermietet, ob im MV erwähnt oder nicht. Oder glaubst du, d. V. hat ihn geschenkt oder unentgeltlich überlassen? Fazit: Für Reparatur oder Ersatz ist der V. verantwortlich (materiell und finanziell).

Der Vermieter ist Eigentümer des KS, er befindet sich in der Mietsache und ist damit mit vermietet, ob im MV erwähnt oder nicht.Fazit: Für Reparatur oder Ersatz ist der V. verantwortlich (materiell und finanziell).

Habe gerde Post von meinem Mieter bekommen, der mich darauf hinweist, daß der Kühlschrank seinen Dienst nach 20 Jahren nicht mehr macht. Er fragt mich wie es hier weitergeht. Ich habe in dem Mietvertrag nachgesehen und folgenden Auszug gefunden: Zur Benutzung als Wohnung werden vermietet, bestehend aus 2 Zimmern, Küche, Flur, Duschbad, Kelleraum, etc". Hier wird aber nicht explizit die Einbauküche erwähnt.

Alles was in der Wohnung ist, wenn ein ein neuer Mieter einzieht gilt als mitvermietet.

Hier nachzulesen:

http://www.welt.de/finanzen/article3423513/Wann-zahlt-der-Vermieter-fuer-den-neuen-Herd.html

MfG

Johnny

johnnymcmuff  01.06.2014, 03:49

Geht ein Kühlschrank kaputt und das nicht durch eine vertragswidrige Nutzung, muss auch der Vermieter nach § 602 BGB die Kosten der Reparatur bzw. des Austauschs tragen. Jedenfalls dann, wenn eine Küche mit Elektrogeräten vermietet wurde

Vermieter, die eine Wohnung mit Kücheneinrichtung vermieten, müssen dafür Sorge tragen, dass in der Küche auch ein Kühlschrank steht. Eine Geschirrspülmaschine muss allerdings nicht zwingend zur Ausstattung gehören. Landgericht München I15 S 4308/02

Weiteres unter:

http://www.urteile-mietrecht.net/Miete13.html

MfG

Mit dem Kaufvertrag ist klar, dass der Kühlschrank mitvermietet ist und deshalb auch funktionieren muss. Der Vermieter muss also hier den Kühlschrank reparieren lassen oder austauschen, was wahrscheinlich wirtschaftlicher ist.

Konsequenz: Mieterhöhung zum nächst möglichen Zeitpunkt!