Vermieter Tot - Nachlasspfleger fordert Auskunft vom Mieter?
Hallo zusammen,
mein Vermieter ist seit einiger Zeit gestorben.
Da es keinen Erben gab wurde nun ein Nachlasspfleger beauftragt.
Nun bittet der Nachlasspfleger von mir (Mieter) eine genaue Auskunft der Wohnung.
Bin ich dazu verpflichtet ihm diese Auskunft zu übermitteln?
4 Antworten
Der Nachlasspfleger vertritt die unbekannten Erben und muss den Wert des Nachlasses erfassen, melden und und zum Vorteil der Erben verwalten.
Er kann dir eine Kontonummer mitteilen auf welche du nun die Miete zahlst, er kann mit dir - wie der Vermieter- einen Termin zur Besichtigung vereinbaren, in dem Fall würde er einen Gutachter oder einen Architekten mitbringen. Der Grund wäre die Bewertung bzw das Abschätzen von Renovierungsstau.
Inwieweit die Mitwirkung für dich positiv ist, kann ich nicht beurteilen.
Die Höhe der Miete, die Konditionen des Mietvertrag, die Rechnungen von Renovierungen muss er in den Unterlagen des Vermieter finden.
Hast du zB ein Haus gemietet und Unterlagen des Hauses, die im Eigentum des Vermieter stehen, befinden sich im Haus - bist du zur Herausgabe verpflichtet.
Grundsätzlich ja (soweit es Auskünfte zur Wohnung und zum Mietverhältnis betrifft).
Das muss nirgendwo stehen. Der Staat ist hier Nacherbe. Der Nachlasspfleger als Vertreter des Staates tritt in die Rolle des Vermieters, der ein berechtigtes Interesse an diesen Auskünften hat. Abgesehen davon, sollte es doch auch in deinem Interesse sein, dass Du wieder einen Vermieter als Ansprechpartner hast.
Ein Vermieter darf nicht einfach so eine Mietwohnung betreten. Demnach darf das ein Nachlassverwalter auch nicht.
Was für eine Auskunft will er (worüber) ? Grundsätzlich wäre doch nichts dagegen einzuwenden, wenn der Nachlasspfleger z.B. den Mietvertrag einsehen oder Auskunft darüber haben möchte, ob die fälligen Mietzahlungen erfolgt sind und, und und .... Auch eine Besichtigung der Wohnung wirst du ihm nicht ablehnen können. Das sind im Grunde keine Rechtsfragen, sondern Fragen der gegenseitigen Kooperationsbereitschaft. Daher ist durchaus angezeigt, dem Mann freundlich und aufgeschlossen gegenüberzutreten, sofern es kein Anzeichen dafür gibt, dass er etwas für dich Nachteiliges im Sinne hat (was sollte das auch sein ?)
Es geht nicht um die Moral, ob etwas dagegen einzuwenden wäre! Sondern ob man eine Auskunft rechtlich geben muss! Antworte hilfreich! Selbstverständlich kann man eine Besichtigung der Wohnung durch einen Nachlasspfleger verweigern.
Er muss mit dem Nachlasspfleger in keiner Weise kommunizieren, und ihn auch nicht in seine Wohnung rein lassen. Genau das wollte der Fragesteller wissen. Vermische gefälligst nicht deine Moral mit Recht!
Genau das wollte wissen. Vielen Dank für die hilfreiche Antwort!
:)
Das ist nicht ganz richtig (bin selbst Jurist). Der Nachlasspfleger tritt als Vertreter des Staates in die Rolle und Funktion des Vermieters. Er hat alle Rechte, die ein Vermieter auch hätte (er könnte z.B. den Zutritt zur Wohnung verlangen, wenn Zähler ausgetauscht werden müssten oder nicht aufschiebbare Reparaturen fällig wären)
Und? Deswegen darf er nicht einfach in eine Mietwohnung, wie es ihm passt. Das du selbst Jurist bist ( ich bin es nicht ), bezweifle ich.
Das kannst Du gerne bezweifeln. Ich habe 1974 in München mein 2. juristisches Staatsexamen gemacht.
Du meine Güte. Wusste nicht das hier auch Greise drin sind.
eine Kopie vom Mietvertrag reicht. den Rest kann er sich bei der Hausverwaltung oder Notar /Grundbuchamt holen. Außer du willst die Wohnung kaufen, dann schön freundlich sein....
Auch die Kopie vom Mietvertrag muss er dem Nachlasspfleger nicht überreichen.
Die sollte sich in den Unterlagen des Vermieter befinden :) Wenn dort keine Ordnung herrscht, Pech.
Steht wo?