wer zahlt die defekte Balkontür?

3 Antworten

Sollte deine Freundin eine Mietwohnung haben, dann kann sie ja mal beim Vermieter nachfragen, ob er als Hauseigentümer eine Glasversicherung für das Gebäude hat ;-) Sonst muß sie den Schaden eben selbst übernehmen, denn in der Regel ist bei der Privathaftpflicht bei Mietsachschäden Glasbruch ausgeschlossen :-(

DerFanta  10.07.2012, 19:07

Gute Antwort DH!

Ergänzungen: Glasbruch bei Mietsachschäden ist i.d.R. ausgeschlossen, damit es hier nicht zu einer Überschneidung mit einer (vom Mieter ODER Eigentümer abschließbaren) Gebäudeglasversicherung kommen kann.

Und auch die reine Gebäudeversicherung wird den Schaden nicht tragen, da hier kein versichertes Ereignis eingetreten ist: Sich auf Sturmschaden zu berufen ist sinnlos, da sich hier nicht der Sturm eine Öffnung selbst GESCHAFFEN hat.

siola55  10.07.2012, 22:04
@DerFanta

@DerFanta

Sollte der Vermieter eine Glasversicherung in der Wohngebäudeversich. eingeschlossen haben, dann ist dieser Glasbruch ja versichert und wird von der eingeschlossenen Galsversicherung in der Gebäudepolice mit übernommen! Glasbruch bedeutet nur dass mind. 2 Teile/bruchstücke vorliegen!

Das sieht schlecht aus. Es sei den jemand anderes hat die tür aufgemacht und nicht gesichert. Dann könnte vielleicht noch eine haftpflichtversicherung der person greifen.

ja. das muss sie selbst bezahlen.