Wer zahlt kaputte Fensterscheibe?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Normal der Vermieter. Wenn er dir nicht nachweisen kann, dass es eigenes Verschulden war, dann trägt das seine Gebäudehaftpflicht.

Es gibt keine Gebäudehaftpflicht, und selbst wenn es sowas geben würde, dann ist es trotzdem kein Hatfpflichtschaden, sondern ei Glasschaden. Wer jetzt zahlen muß ist meiner Meinung nach aber nicht so klar, wie du es darstellst.

@bestb2b

Gemeint ist eine Wohngebäudeversicherung.. (falsches Wort verwendet). Die beinhaltet üblicherweise auch Schäden an Glas etc. allerdings größtenteils nur, wenn dies durch Naturgewalt entsteht. Ab Windstärke acht kommen die Gebäude-, Hausrat- und Kaskoversicherung für Schäden (an den jeweiligen versicherten Gegenständen) auf. Weiterdenken müsst ihr jetzt ;-)

Warum soll der Vermieter dafür aufkommen, wenn ihr nicht aufpasst?

Der Grund des Risses war ja wie beschrieben ein Durchzug. Dafür kann der Vermieter natürlich nichts. Mit Durchzug müsst ihr rechnen, wenn ihr mehrere Türen/Fenster aufhabt. Der Schaden geht also zu euren Lasten. Leider wird eine Privathaftpflicht nicht dafür bezahlen, da man sich lt. Bedingungen ja gegen Glasbruch extra versichern kann. Also die Lösung ist: Wenn ihr eine Glasbruchversicherung habt, zahlt diese, wenn ihr keine habt, zahlt ihr selber.

Der Vermieter hat euch eine intakte Scheibe vermietet. Wenn ihr keine Glasbruchversicherung habt, zahlt ihr die Scheibe selbst. Die Haftpflichtversicherung zahlt keine Schäden, die anderweitig versicherbar sind. (eben Haushaltsglasversicherung)

Bemühe deine Haftpflichtversicherung, insofern diese Schäden an Mietsachen beinhaltet. Von Durchzug reißt bzw. platzt keine Scheibe, allenfalls beim Zuschlagen der Tür wegen desselben.