Glasversicherung - welcher Schaden wird bezahlt?
Meine Mutter ist beim Saugen mit dem Sauger so in die Fensterscheibe gestoßen, daß diese nun einen langen Riss hat. Aber kein Loch. Trotzdem ist die Scheibe ja kaputt. Zahlt das eine Glasversicherung, d.h. gilt dieser Schaden schon als Glasbruch (wie in den Versicherungsbedingungen ausgedrückt) und wird reguliert oder muß meine Mutter den Schaden selbst bezahlen. Es muß gemacht werden, da lt. Glaser sonst die Doppelverglasung den Nutzen verliert.
5 Antworten
Ein Riss ist ein Glasbruch! Melde es der Versicherung, die wird es bezahlen. Hatte auch eine zersprungene Doppelverglasung (Terrassentür) und die wurde ohne jedes Problem von der Versicherung bezahlt.
Super! Dann bin ich beruhigt. Danke für die Antwort!
Hallo, JA Du hast richtig gelesen und auch richtig verstanden. Versichert ist das Risiko "Glasbruch", Du hast also vollkommen recht mit Deiner Annahme.
Normalerweise ja.Melde den Schaden der Versicherung,und beschreibe Ihn als Thermopenscheibe.denke es ist eine.
Von Glasbruch spricht man, wenn die (Einzel-)scheibe in mindestens zwei Teile zerteilt ist - dies liegt hier offensichtlich vor.
Man muss aber auch die Versicherungstypen differenzieren: Es gibt Gebäudeglasversicherungen - diese sind für Fensterscheiben der Immobilie nebst Türenverglasungen zuständig - und Haushaltsglasversicherungen - diese sind für Vitrinen, Glastischplatten oder auch Cerankochfelder zuständig - und Kombinationen aus beiden. Für die gerissene Fensterscheibe kommt also nur eine Gebäudeglasversicherung auf, eine reine Haushaltsglasversicherung würde die Übernahme richtigerweise ablehnen!
ruft bei der versicheurng an, dann wisst ihr es.