Wer zahlt bei Fahrerflucht, wenn Täter bekannt?

8 Antworten

Das läuft über dessen Versicherung und im Zweifel über eine Zivilklage.

Die Versicherung des Autohalters.

Du fragst nach den Personalien, kontaktierst ihn, dann fragst du nach der Versicherungskarte und regelst entweder alles persönlich mit ihm oder direkt mit der Versicherung.

oh mann! so etwas darf am öffentlichen strassenverkehr teilnehmen? rufe den zentralveband der autoversicherer an und melde den schaden.

Die Polizei hat damit nix zu tun.

Du kannst den Schaden entweder beim Verursacher geltend machen oder direkt bei seiner Versicherung (unter 0800 250 2600 kannst du diese unter Angabe des Kennzeichens in Erfahrung bringen).

Ich empfehle den Weg über die Versicherung zu gehen. Wenn das einer ist der einfach wegfährt, dann wird er bestimmt auch nicht einfach so Schadenersatzforderungen begleichen.

Die Meldung bei der Versicherung trifft ihn doppelt schwer, da er zurückgestuft wird und seine Versicherung das Geld was sie dir zahlt von ihm zurückfordern wird. Wenn du ihm dies mitteilst, kann es auch sein, dass er dir ohne groß zu mucken dein Geld zahlt, damit die Versicherung nicht involviert wird. Ich würde dennoch den offiziellen Weg über die Versicherung empfehlen.