Autoschaden später bemerkt von Ausländer begangen?

12 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo Manuel,

Du hast gute Chancen.

Ich hatte einen Fall wo mir auf der Autobahn ein kroatischer LKW meinen rechten Aussenspiegel abgefahren hat und "Fahrerflucht" begangen hat.

Bin sofort zur Polizei gefahren, haben alle Daten (inkl. Kennzeichen) aufgenommen und haben sich um die Sache gekümmert.

Leider musste ich 800 EUR für die Reparatur selber vorstrecken (elektrisch anklappbare) aber habe den Betrag nach 10 Monaten anstandslos rückerstattet bekommen.

Die Geschichte kam hier heute doch schon mal aus der anderen Perspektive. Wenn das mal kein Fake ist.

Genau genommen hast du Fahrerflucht begangen, dein Gegner wollte die Polizei rufen, du bist einfach gefahren, sofern das Geschehen überhaupt tatsächlich passiert ist. Die Beweislast liegt ganz bei dir, das kann sehr schwierig, eher unmöglich werden. Da du die Beweiskette bewusst gestört hast (wäre die Polizei gekommen, hätte man bei den parkenden Fahrzeugen exakt überprüfen können, ob in der Parkposition überhaupt seine Tür zu deiner Macke passt), geht das zu deinen Lasten und du wirst zu 99% den Kürzeren ziehen.

Edit:

https://www.gutefrage.net/frage/park-kratzer-verursacht-welche-strafen-drohen

Manuel1221 
Fragesteller
 19.01.2022, 15:17

Welche Geschichte? Und was ist fake? Kann ich fahrerflucht begehen wenn ich der geschädigte bin? Das geht doch gar nicht....

T3Fahrer  19.01.2022, 15:23
@Manuel1221

Entgegen der landläufigen Meinung kann der (vermutlich/womöglich) Geschädigte genauso Fahrerflucht begehen. Möchte der (mögliche) Täter die Polizei rufen, erst recht bei strittiger Schuldfrage, muss der Geschädigte genauso vor Ort bleiben.

Deine exakt identische Geschichte wurde hier vor wenigen Stunden von der (vermeintlichen?) Gegenseite geschildert. Und da der Inhalt 1:1 zu 100% deckungsgleich geschildert wurde, mit den gleichen inhaltlichen Schwerpunkten, liegt der Verdacht auf einen Fake (ausgedachte Geschichte) mehr als nahe…

Manuel1221 
Fragesteller
 19.01.2022, 16:59
@T3Fahrer

Asoo ok krass wusste ich nicht das ich als geschädigter auch fahrerflucht begehen kann und der typ mich quasi anzeigen?

Nein mit der frage hab ich nichts zu tun habe ein mercedes CLS und kein Suv außerdem habe ivh richtig geparkt. Außerdem war das ein Mann und kein3 Frau.

T3Fahrer  19.01.2022, 17:48
@Manuel1221

Wie auch immer. Ja, theoretisch könnte er dich anzeigen. Er muss es halt genauso wissen, wie du. Ich meine nur bevor du auf die Ka… haust…

Mit der Beweisbarkeit hast du dir natürlich selbst eine Grube gegraben. Wärst du stehen geblieben, hättest du eine Tür vorsichtig mal geöffnet und ein Foto gemacht, dass die womöglich genau auf die Marke passt, hättest du den Preis gehabt. So wird es sehr vage und du müsstest es mutmaßlich auf eine juristische Auseinandersetzung ankommen lassen…

 ist der zug abgefahren oder nicht?

Er ist abgefahren!

Lies mal im Strafgesetzbuch nach, was das "Vortäuschen einer Straftat" für Folgen für dich haben kann. Zudem würde diese Lüge dir auch nicht zu Geld verhelfen.

Dadurch ist ein kleiner Kratzer entstanden, ich habe dann das Kennzeichen fotografiert für später.

Wie willst du beweisen, das da ein Zusammenhang besteht?

Er hat gesagt wir sollten die Polizei anrufen, ich wollte aber nicht da ich ein wichtigen Termin habe.

Pech gehabt, so hätte er seinen Fehler bzw. die Tat vlt. zugegeben....

also der der Mann fahrerflucht begangen hat?

Hat er nicht, er wollte die Polizei rufen, DU nicht...

Er ist Ausländer also zumindest vom optischen her, ich bin Deutscher denkt ihr das ich dann mehr chancen kriegen könnte deswegen?

Dazu sag ich jetzt mal nichts......

vermutlich

du kannst nicht mal nachweisen dass der Schaden von ihm verursacht wurde.

Vergiss es. hättest dir mal Zeit genommen.

so kann es aussehen, als ob du ihm den "Schaden" anhängen willst.