Wer zahlt bei einer Sportverletzung beim Fußballspiel?

10 Antworten

Ist es eine Privatklinik, oder lediglich ein Klinikum in privater Trägerschaft, welches aber trotzdem Verträge mit gesetzlichen Krankenversicherungen hat? Bei letzterem wird es ganz normal über die Krankenkasse abgerechnet.

Heutzutage sind die meisten Krankenhäuser privatisiert, also Kliniken mit privaten Betreiberfirmen, daher muss man da schon unterscheiden.

BigPun13 
Fragesteller
 27.11.2014, 09:28

Ohje das werde ich mal nachfragen 😜 das Krankenhaus ist jedenfalls eine GmbH, der Arzt der mich operiert hat, hat eine eigene Praxis und ist privat...

deem86  27.11.2014, 09:32
@BigPun13

Was wurde denn bei der Aufnahme gesagt? Hast du deine Krankenversicherungskarte vorgezeigt?

Meiner Meinung nach ist die Versicherung des Sportvereins nur für Folgeschäden da. Behandlungskosten sind wie bei jeder anderen Behandlung auch über die Krankenversicherung abgerechnet (ob und wie viel die zahlen hat nichts damit zu tun, WO es passiert ist).

Das ist so jetzt nicht zu beantworten, da man nicht weiß, welche Versicherungen bestehen.

Normalerweise sollte der Sportverein eine Versicherung haben. Aber da kommts auch drauf an, ob das Fußballspiel auch abgedeckt wird.

Im Grunde kann eine Krankenversicherung diese Kosten übernehmen. Aber da kommts auch wieder drauf an, was für eine besteht und wie die Klinik abrechnet.

Die KV deines Vater oder Mutter oder die Versicherung des Vereines. Sollte doe Privatklik ehr als den übliche Satz wollen, dan hast d da sicher etwas unterschreiben müssen und solltest selbst wissen was du unterschrieben hast.

BigPun13 
Fragesteller
 27.11.2014, 09:29

Okay danke

stinkertum  27.11.2014, 09:30
Die KV deines Vater oder Mutter

Hä? Wie kommst du darauf? Seine eigene Krankenversicherung.

Wenn der Unfall beim Spielen/Üben in einem regulären Sportverein eingetreten ist kommt für die erforderliche Heilbehandlung erst einmal die eigene Krankenversicherung auf. Die Sportversicherung, die die Landesverbände des DFB für ihre Mitglieder i.d.R. im Rahmen von Rahmen-/Gruppeneverträgen abgeschlossen haben, kommt nur nach Vorleistung anderer Versicherungsträger (private oder gesetzliche KV, Beihilfeversicherungen, Träger der Sozialhilfe) in Betracht und bezieht sich i.d.R. nicht auf Heilbehandlung, sondern auf Zahnersatz, Brillengestelle, Kontaktlinsen, Hörgeräte und andere Hilfsmittel, wie z.B. Krücken und Körperersatzstücke, weil diese von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht oder nicht in voller Höhe erstattet werden.

Inwieweit die Kosten der Privatklinik nun von der eigenen Versicherung übernommen werden hängt vom individuellen Versicherungsschutz ab. Wenn die KOsten im Rahmen der allgemein gültigen Krankenhaussätze abgerechnet werden dürften diese von der gesetzlichen KV übernommen werden. Daarüber hinaus gehende Mehrkosten können nur mit einer privaten Kranken- bzw. Zusatzversicherung abgerechnet werden.