Revision vor dem Landgericht, zahlt die Rechtsschutz

5 Antworten

Das entscheidet allein die Versicherung!

Revision; sicher nicht, weil das Rechtsmittel gegen amtsgerichtliche Urteile ist die Berufung. Die meisten RS-Versicherer verlangen neben der Berufungsschrift auch die Begründung der Berufung und entscheiden dann ob sie Deckungszusage für die Berufungsinstanz erteilen oder nicht.

Allein, dass ein Anwalt gute Chancen sieht, wird der Versicherung nicht reichen, weil die sieht er doch immer, wenn er Gebühren kassieren kann. Diese guten Chancen muß er also begründen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ja, meine Versicherung übernimmt die Kosten. Freu :-)))))))))))))))

Mir wurde mal gesagt, sie zahlen bis zum urteil 1. Instanz, dann nimmer. Aber ob´s stimmt, weiss ich "leider" nicht aus eigener Erfahrung

Eine Rechtschutzversicherung geht bei einer Deckungszusage zunächst davon aus, dass der Kunde eine Chance des Obsiegens hat. Wie das der Anwalt sieht, interessiert die Rechtschutzversicherung nur nebenbei. Schliesslich muss die RV die Kosten bezahlen, wenn der Kunde verliert.

Wenn schon ein Prozess verloren ging, wird die RV genau prüfen, ob sie eine weitere Deckungszusage erteilt oder nicht.