OP Kosten Privatklinik durch Krankenkasse?

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Du kannst mit deiner Krankenkasse sprechen, ob es die Möglichkeit gibt, den §13 Absatz 2 Sozialgesetzbuch V in Anspruch zu nehmen. Das bedeutet, du vereinbarst mit deiner Krankenkasse, dass du (bei den meisten Krankenkassen ist das der Zeitraum, den man wählen MUSS) für ein Jahr nur privatärztliche Krankenhausbehandlung in Anspruch nimmst.

Darüber gibt es eine Vereinbarung, die dann eine bestimmte Laufzeit hat und deinerseits gekündigt werden muss, wenn du sie nicht weiter in Anspruch nehmen möchtest.

Dann kannst du das Krankenhaus deiner Wahl aufsuchen, wirst dort als Privatpatient behandelt und reichst die Rechnung bei deiner Krankenkasse zu Erstattung ein.

ABER Obacht: du bekommst von deiner Krankenkasse nur das erstattet, was sie für eine Behandlung in einem Vertragskrankenhaus bezahlen müsste. D. h. du bleibst auf einem ggf. nicht geringen Anteil Kosten sitzen. Das empfiehlt sich eigentlich nur dann, wenn man eine Restkostenversicherung bzw. Versicherung für Chefarzt und Zweibettzimmer abgeschlossen hatte.

Das die medizinische Notwendigkeit für eine Operation hat der MDK bestätigt, aber der wird nie bestätigen, dass die Operation in dieser Privatklinik erfolgen muss. für die allermeisten Erkrankungen gibt es Vertragskrankenhäuser.

Lass dich von deiner Krankenkasse beraten.

wenn du dorthin willst, dann musst du im Vorfeld die Kostenübernahme durch die Krankenkasse bei dieser beantragen und erst mit der Bewilligung kannst du dann dorthin.

ich sage dir aber gleich, dass die Chancen gen Null gehen. wenn du trotzdem dorthin willst, dann musst du die Kosten komplett tragen und bekommst auch keine anteilige Kostenerstattung.