Wer wird bei Minijob informiert!

3 Antworten

Sobald du eine Tätigkeit im Bereich bis zu monatlich 450 € ausübst, muss der Arbeitgber dich bei der Minijob-Zentrale anmelden.

An diese Stelle muss er auch die pauschalen Abgaben zur Sozialversicherung, die er zu tragen hat, zahlen.Dazu gehören die

  • Rentenversicherung (einschl. deines Beitragsanteils von 3,7 %),
  • Krankenversicherung (daraus ergibt sich für dich aber kein Leistungsanspruch),
  • gesetzliche Unfallversicherung.

Daraus ergibt sich, dass die Krankenkasse und die Rentenversicherung über deine Tätigkeit informiert werden.

Informiert wird die Knappschaft (Minijobzentrale). Diese führt die RV-Beiträge und die Steuer ab. Auf diese Informationen kann das Jobcenter, das Finanzamt, die Rentenversicherung und die Justiz zugreifen.

Ja, sowohl als auch. Wieso?