Minijob trotz Krankengeld? Konsequenzen drohen?
Ich wurde in der Probezeit vom Hauptarbeitgeber gekündigt weil ich für mehrere Wochen wegen Depression Krankgeschrieben wurde. Das Arbeitsverhältnis ist nun nach Kündigungsfrist beendet, ich erhalte jedoch mit dem einreichen von Attesten weiter Krankengeld.
Ganz ohne Arbeit fühle ich mich aber verloren. Sowohl finanziell als auch sozial. Ich habe deshalb einen Minijob auf 450€ Basis angefangen.
Ich bin der festen Überzeugung, dass mir das gut tut und bei meiner „Genesung“ behilflich ist, dass eine Anmeldung bei der Agentur für Arbeit aber dazu führen würde eine Vollzeitstelle anfangen zu müssen, was ich wiederum derzeit psychisch nicht tragen kann. Deshalb möchte ich weiter Krankengeld beziehen aber gleichzeitig einen Minijob ausführen.
ich habe gelesen, in Ausnahmefällen wie Depressionen etc. gibt es diese Möglichkeit…aber die Kundenberatung von der AOK sagte am Telefon das wäre nicht möglich. Entweder krank oder nicht krank. Was denn nun?
wichtige Frage: Wird die Krankenkasse in irgend einer Art und Weise von der Minijobzentrale o.ä über eine geringfügige Beschäftigung informiert? Z.b durch einen Pauschalbetrag zur Sozialversicherung als Minijobber? Oder passiert nichts, solange man still schweigt.
3 Antworten
Da geht Dein Empfinden nicht mit den Gesetzen konform. Krank ist krank, da ist in dieser Zeit kein Job möglich.
Entweder krank oder nicht krank. Was denn nun?
Frag Deinen Arzt. Depressionen sind kein so einfaches Thema und werden von vielen nicht verstanden.
Dass Du unter Leute kommen willst, ist auf jeden Fall schonmal sehr gut.
wichtige Frage: Wird die Krankenkasse in irgend einer Art und Weise von der Minijobzentrale o.ä über eine geringfügige Beschäftigung informiert?
Ja, dazu ist Dein Arbeitgeber verpflichtet
Z.b durch einen Pauschalbetrag zur Sozialversicherung als Minijobber? Oder passiert nichts, solange man still schweigt.
Sonderbarer Gedankengang, der betrügerische Elemente erkennen lässt.
Du bist Krank geschrieben bzw. Arbeitsunfähig.
Das besagt, Du bist nicht fähig zu arbeiten. So hat das Dein Arzt - aufgrund Deiner Angaben - festgestellt.
Es gibt die Möglichkeit beruflicher Wiedereingliederung in Arbeit / berufliche Tätigkeit.
Das geht aber nur im Zusammenwirken mit der Krankenkasse / Arzt.