kann ich auch nur minijobs machen

12 Antworten

Hallo,

wenn man insgesamt mehr als 400 Euro brutto verdient, werden Sozialversicherungsbeiträge und ggf. Steuern vom Verdienst abgezogen.

Viele Arbeitgeber möchten übrigens nicht, dass man eine zweite Beschäftigung hat. Arbeitsrechtlich ist man verpflichtet, den Arbeitgeber über die Zweit-, Dritt- etc. -beschäftigung zu informieren.

Gruß

RHW

Einkommen aus nicht selbständiger Arbeit welches regelmäßig die monatliche Geringfügigkeitsgrenze von 400,- € überschreitet ist nicht mehr geringfügig.

Heißt: Du kannst 10 Minijobs machen, wenn du Lust hast, so lange dein Gesamtverdienst 400,- € nicht überschreitet, ansonsten werden die Jobs sozialabgabenpflichtig.

Bei einem Einkommen zwischen 400,- € und 800,- € im Monat spricht man vom sog. Midijob, d.h. die Beiträge zur Sozialversicherung fallen nur anteilig an und werden vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur Hälfte getragen.

Ab einem Einkommen von 800,- € sind volle SV-Abgaben zu leisten.

Du wirst einkommensteuerpflichtig, sofern dein zu versteuerndes Einkommen (Brutto - Werbungskosten - Sonderausgaben) 8.004,- € im Jahr übersteigt.

Ja, kannst du. Wenn du allerdings mehrere Jobs machst, und dein Einkommen dann über 400€ pro Monat liegt, bist du kein "Minijobber" mehr in dem Sinne, dass du dann Abgaben zahlen musst, wie bei "normalen" Jobs auch. Solange du unter 400€ pro Monat bleibst, musst du offiziell keine Abgaben zahlen (allerdings solltest du dich dann freiwillig krankenversichern und das ist recht teuer).

Kannste, aber ob sich das lohnt ist fraglich, denn wie schon bei deiner anderen Frage erwähnt: Verdienst du insgesamt über 400 € werden alle Minijobs SV-Pflichtig.

Besser wäre es also, wenn du einen Hauptjob (über 400 €, bis 800 € Midijob) hast und dann noch einen Minijob. Dieser ist dann SV-frei ist.

Ab dem 2. Minijob wirds sozialversicherungspflichtig, aber gewissem Einkommen auch lohnsteuerpflichtig. Bei einem Vollzeitjob kommt mehr Geld rum als bei 3 Minijobs.