Minijob Steuerfreibetrag für Studenten halbes Jahr?

4 Antworten

Der Grundfreibetrag gilt für jede Person. Das hat mit deinem Studentenstatus nichts zu tun.

Hier geht es um Sozialbeiträge. Diese musst du leisten, sobald du mehr als 450 € monatlich verdienst.

2 X im Jahr kannst du mehr verdienen, wenn der Gesamtbetrag 5.400 € im Jahr nicht überschreitet.

Das gilt grundsätzlich aber nur, wenn dieser Job auch offiziell bei der Minijobzentrale angemeldet ist.

Alles andere wäre Schwarzarbeit.

Ein pauschal (von Arbeitgeber) versteuerter Minijob geht nicht zu Lasten deines Steuerfreibetrages.

Ob du Steuern gezahlt hast, kannst du deinen Lohnbescheinigungen entnehmen. Wenn du tatsächlich Lohnsteuer bezahlt hast, kannst du sie dir erstatten lassen, indem du eine Einkommensteuererklärung abgibst.

Da du nur 3 Monate gearbeitet hast, und der Grundfreibetrag/Arbeitnehmerpauschbetrag daher auch bisher nur anteilig berücksichtigt wurden, sollte es im Ergebnis zu einer Erstattung führen. Du kannst ja ein kostenloses Programm, wie z.B. Elster herunterladen und deine Daten eingeben. Da siehst du, was am Ende herauskommen würde.

Die Höhe deines Einkommens hat zudem keinen Einfluss auf das Kindergeld. Wenn du allerdings kein Student mehr bist und kein anderer Ausnahmetatbestand vorliegt, bist du kein zu berücksichtigendes Kind mehr - mit der Folge das der Anspruch auf Kindergeld erlischt.

Ich habe letztes Jahr als Student den Steuerfreibetrag von 8.652 als Minijob genutzt.

Hey dotinglove, falls dein 450-Euro-Minijob vom Arbeitgeber in 2015 pauschalversteuert wurde (ist aus der Lohnabrechnung ersichtlich), dann muß dieser Minijob gar nicht in deiner Einkommen-Steuererklärung angegeben werden, da ja bereits pauschalversteuert!

Jetzt bin ich seit September kein Student mehr und habe September, Oktober und November mehr als 450€ verdient...

Falls du nicht als kurzfristiger Minijob (Ferienjob) diese 3 Monate beschäftigt bist, hat dich dein Arbeitgeber angemeldet und entrichtet Sozialversicherungsbeiträge für dich abhängig von deinem Bruttoeinkommen.
Zwischen 450,01 € und 850 € monatl. Bruttolohn in der Gleitzone mit verringerten Sozialversich.beiträgen!

Lohnsteuer wird dir als Single mit Lohnsteuerklasse 1 erst ab ca. 950 € monatl. Bruttolohn einbehalten, wobei dein Steuerfreibetrag für 2016 diese 8.652 € beträgt.

Meine Mutter meinte vielleicht muss ich Steuer nachzahlen und sie muss das Kindergeld von diesem Jahr zurückzahlen.

Also Ek-Steuer nachzahlen mußt du wahrscheinlich nicht mit 8.652 € Jahresfreibetrag, falls keine weiteren Einkommen vorhanden sind ;-)
Jedoch muß deine Mutter der Familienkasse dein Studiumende unbedingt mitteilen wg. Wegfall des Kindergeldanspruch!
Wegen der Verdiensthöhe fällt der Kindergeldanspruch nicht rückwirkend weg, solange die Voraussetzungen vorgelegen haben (z.B. dein Studium). Die Einkommensgrenzen wurden nämlich bereits 2012 ganz abgeschafft für den Kindergeldbezug. Deine Mutter muß also das Kindergeld nicht zurückzahlen bis zum Studiumende.

Gruß siola55