Wer übernimmt Fahrt- und Übernachtungskosten für eine Ausbildungsbewerbung?

8 Antworten

Zum Bewerbungstermin -wenn nicht explizit vom Arbeitgeber zuvor ausgeschlossen - trägt dieser die Kosten.

Probearbeiten: Solltest Du vorher mit dem Betrieb abklären.

meine Tochter ist auch zu vielen Vorstellungsgesprächen weiter weg gefahren .... die Fahrtkosten hat immer die Agentur für Arbeit übernommen, man kann das beantragen .... allerdings muß man das VORHER beantragen, bevor man da hin fährt ........ hinterher ist da nichts mehr zu machen ...........

AalFred2  06.06.2019, 14:02

Oder man holt sich das Geld vom Arbeitgeber.

Btw: Deine Tastatur ist kaputt.

XC600  06.06.2019, 14:56
@AalFred2

Warum ist die kaputt? Der AG muss das nicht zahlen, ist er nicht verpflichtet zu ..

AalFred2  06.06.2019, 14:59
@XC600

Weil die viele zu viele Punkte ausspuckt. Doch das muss der AG. Dazu ist er verpflichtet.

XC600  06.06.2019, 15:00
@AalFred2

Punkte sind doch schön , ich liebe Punkte 😉😉

AalFred2  06.06.2019, 15:02
@XC600

Ändert nichts an der Inkorrektheit deiner Antwort.

XC600  06.06.2019, 15:21
@AalFred2

Dann hätte ich doch gerne mal einen Link, aus dem hervorgeht das der AG verpflichtet ist Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch zu erstatten ..... sorry, schon wieder Punkte

Das musst du mit deinem potentiellen AG klären.

Grundsätzlich hast du keinen Anspruch auf Kostenerstattung (warum auch?) aber viele Betriebe übernehmen die Reisekosten für ihre Bewerber ganz oder teilweise.

Nachtrag:

Offenbar hast du doch einen Anspruch auf die Erstattung zumindest für das Bewerbungsgespräch, sofern es nicht explizit ausgeschlossen wurde.

Zum Probearbeiten finde ich nichts eindeutiges, aber der Logik folgend müssten hier ebenfalls die Kosten übernommen werden.

Siehe §670 BGB.

DerHans  06.06.2019, 12:37

Es ist eigentlich ein Unding, von einem Bewerber zu erwarten, dass er zwei Tage kostenlos und sogar noch mit Kostenaufwand zur Probe zu arbeiten.

Der Betrieb hat ja anschließend 6 Monate Probezeit um die Qualifikation des neuen Mitarbeiters zu beurteilen.

topbaugutachter  06.06.2019, 12:58

Man hat einen anspruch auf die Bewerbungskosten, jedoch kann der Ag um Voraus ablehnen. Macht er das nicht muss er zahlen.

Probearbeit ist mit dem Mindeslohn zu bezahlen

Na DU willst ja wo hin fahren. Also zahlst du dir auch dein Ticket selbst.

Wenn man beim Jobcenter gemeldet ist bekommt man gelegentlich einen Teil rückerstattet. Aber da muss man sich dann auch selbst darum kümmern.

Wenn du dann eine Arbeit hast, musst du dich auch selbst darum kümmern wie du dort hin kommst.

AalFred2  06.06.2019, 14:03

Wenn man denn so gar keine Ahnung hat, muss man hier nicht antworten. Dein Bauchgefühl ist vollkommen falsch.