Wer übernimmt das?

2 Antworten

Da dich wohl kein Verschulden trifft, haftest du auch nicht und folglich reguliert auch deine Haftpflichtversicherung den Schaden nicht. Wenn du einen Fehler bei der Bedienung gemacht hättest, sähe das anders aus. Dann wäre aber die Frage ob Schäden an geliehenen Gegenständen in deiner Haftpflicht mitversichert sind.

Und ob den Vermieter ein Verschulden trifft (und nachgewiesen werden kann) ist hier nicht klärbar.

Das wirst du mit deinem Onkel aushandeln müssen. Erstmal bist du verantwortlich da du die Geräte geliehen hast ob du die Kosten dann an andere weitergeben kannst (Schuldigen, Versicherung oder so) ist dann dein Bier.