Fenster wurde eingeschlagen, wer zahlt?

11 Antworten

Mir wurde das Fenster eingeschlagen in der Nacht, habe gegen diese Person Anzeige erstattet aber habe noch nichts gehört davon.

Dass Du das Delikt und die Person angezeigt hast, die Du als Zeuge beobachtet hast, ist schon mal sehr gut. Dazu warst Du auch verpflichtet.

Dass es dauern wird, bis Du von der Polizei oder Staatsanwaltschaft oder von einem Gericht hörst, ist ganz normal. Die Polizei wird Dich nicht auf dem Laufenden halten. Du wirst vielleicht irgendwann mal eine Ladung vor Gericht als Zeuge bekommen.

Du weißt vielleicht auch den Grund für den Vorfall oder hast selbst den Anlass geliefert. Das spielt aber keine Rolle. Die Person hat nicht Dich geschädigt, sondern Deinen Vermieter bzw. den Hauseigentümer.

Dass Du keine Versicherung hattest zu dem Zeitpunkt spielt keine Rolle, denn welche hätte denn für den Schaden aufkommen müssen? Mir fällt gerade keine ein.

er Vermieter möchte gerne, dass Du den Schaden erstattest, aber da ist er bei Dir an der falschen Adresse. Er muss sich an den Schädiger wenden, der aufgrund Deiner Anzeige bei der Polizei bekannt ist. Auch, dass Du Dich kümmerst, geht nicht. Du kannst ihm allenfalls helfen. Mehr nicht.

Für Auslösen von Stress ist auch noch lange kein Grund. Du ziehst in ein paar Tagen aus, machst eine ordentliche Übernahme und es stellt sich hoffentlich heraus, dass ausser dem kaputten Fenster nichts ist, wofür der Vermieter noch Geld will - mal abgesehen von einer evtl. Betriebskostennachzahlung.

Dann hättest Du zwar im Prinzip Anspruch auf Rückzahlung der Kaution, aber der Vermieter kann sich dafür bis zu 6 Monaten Zeit lassen und für geschätzte Betriebskostennachzahlungen (2017 und 2018) immer noch einen Betrag einbehalten.

Das bedeutet, dass er erst nach Ablauf von 6 Monaten eine Abrechnung über die Kaution vorlegen muss, wenn er sich was davon einbehält. Sollte er wirklich die Kosten der Neuverglasung in Höhe von bspw. 450 € einbehalten haben, könntest Du dann unter Verweis auf Deine Unschuld ihn bitten, sich an den tatsächlichen Delinquenten zu wenden. Will er nicht zurück zahlen, ist es Zeit, zum Anwalt zu ehen. Vorher nicht.

In jedem Fall würde ich ihn jetzt schon dringend bitten, sich an den Schuldigen direkt zu wenden und von ihm das Geld zu fordern.

Übrigens: Wenn jemand Hartz IV bekommt, heisst das noch lange nicht, dass er nicht einen Schaden irgendwann erstatten kann und muss. Er müßte schon Privatinsolvenz anmelden, wenn er irgendwann innerhalb der nächsten 30 Jahre mal seine Schulden ohne Zahlung loswerden will.

Bitter für den Hauseigentümer, der nun womöglich sehr lange auf Geld warten muss, aber so ist es nun mal. Du kannst nichts dafür, wenn irgend jemand derart austickt.

Er müßte schon Privatinsolvenz anmelden, wenn er irgendwann innerhalb der nächsten 30 Jahre mal seine Schulden ohne Zahlung loswerden will.

Funktioniert hier nicht, da der Schaden im Zusammenhang mit verbotener Handlung entstanden ist (hier Sachbeschädigung). Ergo ist eine Restschuldbefreiung nicht zulässig. Die Forderung muss bis auf den letzten Cent getilgt werden.

@kevin1905

Oh, danke. Wieder was gelernt. Das wußte ich wirklich nicht, aber ist sehr interessant.

@bwhoch2

Auf Antrag des Gläuigers kann in einem solchen Fall auch das Gericht den Pfändunsfreibetrag reduzieren, so dass zumindest theoretisch ein Teil des Hartz IV des Täters abgegriffen werden könnte.

Schadenersatzpflichtig ist der Verursacher. Dieser ist bekannt. So kann sich der Vermieter an diesen Wenden. Falls seine Gebäudeversicherung Vandalismus beinhalten sollte und auch eine Glasbruchversicherung, so kann er hoffen, dass diese den Schaden reguliert. Sie wird sich die Leistung aber vom Schädiger zurückholen.

Keinesfalls kann der Mieter zum Schadenersatz verpflichtet werden, auch aus seiner Kaution darf dafür nichts abgezogen werden.

Die Hausratversicherung des Mieters ist nicht zuständig, das Fenster ist Eigentum des Vermieters und nicht des Mieters.

Du.

1.) Die Pozelei interessiert es gar nicht, ob jemand den Schaden, den er anrichtet, bezahlt. Im Strafverfahren geht es ausschließlich um Strafe, nicht um den Schaden und wer den bezahlt.

2.) Dies ist eine zivilrechtlichliche Forderung, die Du danna uch zivilrechtlich durchsetzt.

Ein Anwalt wäre hilfreich.

3.) Ich schreibe wäre, denn auch wenn Du noch so viel gewinnst, und das wirst Du, wo nichts ist, kann auch nichts her kommen.

Im Gegenteil, wenn der Hartz IV bekommt, ist bei dem nicht zu holen.

Solltest Du den verklagen, musst Du Deinen Anwalt bezahlen und auch die Gereichtskosten. Wenn Du gewisnnst, würdest Du das zurück bekommen.

Jedoch wenn der nix hat, kommt da auch nix, was soviel bedeutet, Du hast immer noch den Schaden und bleibst auch noch auf den Kosten sitzen.

Deswegen ist es leider so, wie ich eingangs beschrieb, wer zahlt?

Du!

Was die Forderung des Vermieters an seinen Mieter betrifft, ist das Zivilrecht. Nach diesem ist der Mieter hier nicht haftbar.

Das Strafrecht kommt zum Zuge bei Schadenersatz des Täters gegenüber dem Vermieter.Täter. Das ist für den Mieter völlig ohne Belang.

@albatros
Was die Forderung des Vermieters an seinen Mieter betrifft, ist das Zivilrecht. Nach diesem ist der Mieter hier nicht haftbar.

Klingt super, aber falsch.

Der ieter ist selbstverständlich haftbar für den Vermieter.

Es ist für den Vermieter völlig egal, wer die Scheibe kaputt gemacht hat. Er hat einen Vertrag mit dem Mieter und kann vom Mieter die Rückgabe des Objektes in einwandfreiem Zustand erwarten und auch einfordern.

Er muss sich nicht mit den Geschehnissen auseinandersetzen.

Das ist in tewa so, Du leihst Deinem Kumpel Dein Auto. Der lässt seine Schwester mit fahren, die machts kaputt. Kann Dir egal sein, Dein Kumpel hat Dir das fahrzeug einwandfrei zurück zu geben.

Das Strafrecht kommt zum Zuge bei Schadenersatz des Täters gegenüber dem Vermieter.Täter.

Nö, kommt es eben nicht. Es geht nur um Strafe. Wer auch noch Schaden ersetzt bekommen will, der mache ein zweites Fass auf und klage gegen der Verursacher. Einen Strafrichter kümmert es keinen Meter, wer wem was hinterher ersetzt, das machen die untereinander oder bei einem anderen Richter gegeneinander aus.

Das ist für den Mieter völlig ohne Belang.

Leute, wer erzählt eigentlich immer solche Unsinnsgeschichten.

Der Mieter hat die Wohnung - und damit die Scheibe - dem vermieter zurück zu geben. In einwandfreiem Zustand. Er haftet gegenüber dem Vermieter dafür, dass das so läuft.

Ist das Ding kaputt, will der Vermieter von seinem Vertragspartner Ersatz. Er muss isch nicht damit herumschlagen, wer ansonsten dabei noch Rollen spielt.

Der Mieter hat zudem einen zivilrechtlichen Anspruch auf Sachadensersatz gegen den, der die Scheibe eingeworfen hat.

Eine Strafanzeige hat hierbei keinerlei Auswirkungen. Wer Ersatz will, der kümmere sich zivilrechtlich drum.

Und das hat nur Erfolg, wenn auch Geld da ist, um überhaupt was zu bezahlen. Ist keine Kohle vorhanden, hat der Mieter leider Pech.

Fenster sind fester Bestandteil der Wohnungssache. Damit hast du als Mieter nichts damit zu tun. Dein Vermieter darf dir deshalb auch nichts in Rechnung stellen oder Geld von der Kaution einbehalten.

er muss das an seine Versicherung geben. du bist nur der Zeuge des ganzen. geh unbedingt zum Mieterschutzbund. lass dich nicht von deinem Vermieter über den Tisch ziehen.

habe gegen diese Person Anzeige erstattet aber habe noch nichts gehört davon.

Das ist klar. So schnell kann die Polizei gar nicht arbeiten. Sie hat noch anderes zu tun! Kannst du eigentlich beweisen, dass die von dir angezeigte Person der Täter ist?? Trotz seiner augenblicklichen Zahlungsunfähigkeit ist der Täter zum Schadenersatz verpflichtet. Du kannst den Schaden einklagen. Allerdings mußt du die Kosten dafür vorschießen und ob du jemals dein Geld von ihm bekommst, steht in den Sternen.

bevor ich damit zur Polizei oder einem Anwalt gehe und eine menge Stress auslöse.

Das steht im Widerspruch zu deinen vorherigen Ausführungen. Warst du nun bei der Polizei und hast Anzeige erstattet oder nicht?

Auf jeden Fall mußt du die Reparatur zunächst auf eigene Kosten bezahlen und späterhin versuchen, dein Geld zurückzubekommen. Du kannst nicht vom Vermieter erwarten, dass er den Schaden bezahlt.

Hast du keine Hausratversicherung??? Normalerweise werden Einbruchschäden von den Versicherungen bezahlt! Dann entgehst du du allem Ärger mit dem Täter.

Du kannst nicht vom Vermieter erwarten, dass er den Schaden bezahlt.

Natürlich kann er das. Ist ja schließlich das Eigentum des Vermieters, also hat der Vermieter sich darum zu kümmern. Wenn bei dir zu Hause jemand deinen Fernseher kaputt macht, zahlt den ja auch nicht dein Vermieter.

Hast du keine Hausratversicherung??? Normalerweise werden Einbruchschäden von den Versicherungen bezahlt

Bei einem Einbruch(versuch) wäre das in der Tat ein Fall für die Hausrat. Aber wo steht, dass es ein solcher war?

@NamenSindSchwer

Du hast mich überzeugt, dass ich wohl leider Unrecht hatte!

- Kannst du eigentlich beweisen, dass die von dir angezeigte Person der Täter ist??

Dafür habe ich genug Zeugen.

-Das steht im Widerspruch zu deinen vorherigen Ausführungen. Warst du nun bei der Polizei und hast Anzeige erstattet oder nicht?

Ich habe geschrieben, dass ich bei der Polizei war um Anzeige zu erstatten und nicht gegen meinen Vermieter vorzugehen.

-Hast du keine Hausratversicherung??? Normalerweise werden Einbruchschäden von den Versicherungen bezahlt! Dann entgehst du du allem Ärger mit dem Täter

Ich habe auch schon erwähnt dass ich keiner Versicherungen habe. Und nein es war kein Einbruch und ich denke nicht, dass die Täterin eine Versicherung hat

@EperitasMaxima

Also war es Deine Ex-Freundin, die Dich jetzt hasst?

Du kannst den Schaden einklagen.

Der Fragesteller ist doch nicht wirtschaftlich geschädigt. Ist nicht seine Scheibe also hat er für eine Zivilklage erstmal keine Grundlage. Wohl aber der Vermieter als Eigentümer.

Allerdings mußt du die Kosten dafür vorschießen

Warum das denn?

Welches schuldhafte Verhalten trifft den Fragesteller denn? Wenn ich etwas nicht beschädigt habe, muss ich es auch nicht bezahlen. Weder vorschüssig noch sonst wie.

Auf jeden Fall mußt du die Reparatur zunächst auf eigene Kosten bezahlen und späterhin versuchen, dein Geld zurückzubekommen. Du kannst nicht vom Vermieter erwarten, dass er den Schaden bezahlt.

Doch genau so ist es. Die Scheibe gehört zur Mietsache. Diese in vertagsgemäßem Zustand zu halten ist Sache des Vermieters.

Hast du keine Hausratversicherung??? Normalerweise werden Einbruchschäden von den Versicherungen bezahlt! Dann entgehst du du allem Ärger mit dem Täter.

Ob es ein versuchter Wohnungseinbruchdiebstahl war ist die Frage. Grundsätzlich leistungspflichtig wäre eine Glasversicherung, ursachen- und verschuldensunabhängig.

@kevin1905

Ihr (du und NamenSindSchwer) habt mich überzeugt, dass ich leider Unrecht hatte!