Deckt eine Privathaftpflichtversicherung auch Schülerpraktika ab?

5 Antworten

Wenn ich das richtig sehe, dient ein Schülerpraktikum dazu, dass der Schüler für 2 Wochen ca in einem Betrieb herausfindet, welche Ausbildung nach der Schulzeit für ihn sinnvoll ist.

Da das ein Teil der Ausbildung ist, ist diese Zeit in der Privathaftpflichtversicherung (der Eltern) abgesichert..Das ist nun wirklich keine berufliche Tätigkeit. Es ist ein Teil der Schulausbildung, sodaß auch Amtshaftung weiter besteht.

Soweit ich weiss hast du über deine Schule eine Versicherung! Alles was innerhalb der Schule und auch während eines Schulprojekts passiert ist von dieser Versicherung gedeckt! Somit auch dein Praktika!

Berufliche Tätigkeiten sind in der privaten Haftpflichtversicherung ausgeschlossen. Entweder ist der Praktikant über die Schule abgesichert, oder über den Betrieb in dem er das Praktikum ableistet.

nein, das tut sie nicht, denn für Schäden während enes Praktikums haftet in erster Linie die Haftpflichtversicherung des Betriebes und auch die Haftpflicht der Schule. Wenn du etwas mit Absicht kaputt machst, dann kann es sen, dass man dich dazu belangt.....

für schülerpraktikas nehmen normalerweiße die schulversicherungen die verantwortung

Ist hier eine sogenannte "Schülerzusatzversicherung" zuständig?