Ist es verboten auf seiner Musikbox in der Öffentlichkeit Musik zu hören?

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Es ist Lizenzpflichtig. Man muss Gema-Gebühren für eine öffentliche Aufführung zahlen. Wenn man Musik kauft, dann kauft man nur eine Lizenz für private Nutzung (genau wie wenn man einen Film kauft). Was privat ist, wird von der Gema sehr eng definiert, es ist nur die Familie und der engere Freundeskreis privat. Eine Geburtstagesfeier oder sonstige Familienfeier, zu der nur geladene Gäste kommen, ist privat. Eine Vereinsfeier ist in der Regel öffentlich. Wenn Musik im öffentlichen Raum so laut abgespielt wird, dass Unbeteiligte es deutlich hören können, ist es auch öffentlich. Und zwar unabhängig davon, ob die Unbeteiligten freiwillig oder unfreiwillig zum Publikum werden. Das trifft auf Musik aus Musikboxen, Ghettoblastern und anderen lauten Abspielgeräten zu.

Darüber hinaus kann es Lärmbelästigung sein. Es ist nämlich nicht so, dass man außerhalb der Rühezeiten völlig uneingeschränkt Lärm machen dürfte. Das ergibt sich aus dem Freiheitsgrundsatz, wonach die Freiheit des Einzelnen immer nur so weit gehen kann, bis sie die Freiheit eines Anderen berührt. Daraus ergibt sich, dass die Lärmtoleranz von Ort zu Ort verschieden sein kann. Direkt an einer stark befahrenen Straße kann man davon ausgehen, dass relativ viel Lärm toleriert werden muss, weil es dort eh unvermeidlich ist. Wer Ruhe sucht, muss einen ruhigeren Ort aufsuchen. In einem Stadtpark oder ähnlichem, wo es ruhig ist und wo unterschiedlichste Leute ihre Freizeit verbringen und Ausgleich zum Alltag suchen, sieht die Lage anders aus. Hier muss der Lärmpegel für alle in einem unproblematischen Bereich bleiben, ganz egal ob jemand in Ruhe ein Buch lesen, oder Ballspielen oder irgend was anderes machen will. Keine Tätigkeit dort darf so ausarten, dass sie eine andere Tätigkeit verhindert. Hier ist laute Musik als Lärmbelästigung zu werten.

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