Wer sind direkte familienmitglieder?wenn es so in einem Mietvertrag steht das das diese den Vertrag übernehmen können?
3 Antworten
Ehepartner, eingetragener Lebenspartner, eigene Kinder.
In welchem Zusammenhang steht das genau drin? Das ist ungewöhnlich, dass es im Vertrag steht. Gehts um Erbe, oder wer mit einziehen darf?
Ok Verstehe. Ja, Ehepartner wie ich geschrieben habe. Also Ehemann gehört dazu.
Bist du da zu 98 Prozent sicher ?!Danke für deine Mühen bist nen guter :)
Ja bin ich. Eine solche Frage gibt es in der Rechtsprechung auf bei dem Thema, wer in eine Wohnung einziehen darf, ohne dass man den Vermieter um Erlaubnis fragen muss. Beim Ehepartner ist das da der Fall. Und ich wüßte nicht, warum das in Analogie zu deiner Frage eine andere Bewertung haben sollte. Verweigert denn in deinem Fall der Vermieter die Vertragsübernahme durch deinen Mann, oder was ist der Hintergrund?
Frage gelesen? Hier geht es um einen Gewerbemietverhältnis, kein Wohnraum.
Denk nach: Ehemänner sind (hoffentlich auch in deinem Fall) keine direkten Familienmitglieder.
Man, dass man dir alles extra nochmal wiederholen muss, grausam. Ich weiß, dass es um Gewerbemiete geht. Aber ich wußte nicht, warum hier andere Maßstäbe gelten sollten, wie sich enge Familienangehörige definieren, als es entsprechend beim Wohnraum der Fall ist. Wenn du ernsthaft der Meinung bist, dass ein Ehemann kein direkter Familienangehöriger ist, dass erklär das in einer eigenen Antwort.
Hier ist aber keine Wohnung angemietet und der Ehemann dürfte mit einer Frau nicht direkt verwandt sein.
LOOOL. Sorry. Erklär das in einer eigenen Antwort. Darauf bin ich gespannt. Aber nicht hier, denn meiner Meinung nach ist ein Ehemann sehr wohl direkter Familienangehöriger.
Hier noch zur Verdeutlichung 2 Quellenangaben:
https://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsanwalt/familienrecht/familienangehoeriger
und https://www.foerderland.de/managen/steuer/steuerlexikon/eintrag/F/familienangehoerige/
Was genau ist dir an dem Unterschied Familienangehöriger und direktes Familienmitglied bloß so unverständlich?
Ich erkläre dir gerne, dass Familienangehörige Personen meint, die in engem familiären oder persönlichen Verhältnis zueinander stehen und insbesondere den (in der Regel nicht verwandten) Ehegatten oder Lebenspartner und verschwägerte Personen mit einbezieht.
Nur war genau das eben nicht die Frage, sondern die nach direkten Familienmitgliedern. Und die sind eben etwas völlig anderes, Blutsverwandte nach Stämmen, etwa Eltern, Kinder, Geschwister.
Was du beschreibst sind direkte Verwandte. Das ist der Ehemann selbstverständlich nicht. Direkte Familienmitglieder meint aber was anderes.
Ich nehme an, der Vermieter wollte direkte Verwandte in den Vertrag schreiben. Hat er aber nicht. Und meiner Meinung nach ist das nicht das selber wie direkte Familienmitglieder. Die Rechtsprechung nimmt es dann doch genau mit den Begriffen.
Das sind Eltern und leibliche Kinder.
In einem Mietvertrag kannste auch deinen Lebensgefährten mit angeben.....
Wenn du stirbst haben deine Erben eh den Vertrag an der Backe
Ehemann ?
Klar auch Ehemann.... aber überlegs dir.... :D so einfach wird raus werfen dann nicht mehr
Hey nein es ist eine Klausel das direkte familienmitglieder den GewerbeMietvertrag zu jeder Zeit übernehmen können wenn sie alle Rechte und Pflichten Zeitlich unbegrenzt übernehmen.ist der Ehemann dann Familienmitglied?