Ab wann ist ein Mietvertrag gültig?

6 Antworten

Da die vermieterin hier so nachlässig war und diesen Zusatz mit reingenommen hat, würde ich mich darauf beziehen.

Grundsätzlich kannst du von diesem Vertrag aber nicht zurücktreten, sondern nur regulär kündigen.

Der Vertrag ist gültig sobald er von beiden Parteien unterschrieben ist.

Rücktrittsrecht bei Mietverträgen gibt es nicht. Außer es wurde vertraglich vereinbart. Was ich für sehr unwahrscheinlich halte.

Genau genommen müßtest Du jetzt form- und fristgerecht kündigen. Ist der Vertrag unbefristet und ohne Kündigungsverzicht, wäre des momentan frühestens zum 31.1.16 möglich.

Je nach vereinbartem Mitbeginn müßtest Du dann 1 - 3 MM + Nebenkosten zahlen.

Dagegen sind die Kosten für die Suche eines neuen Mieters sicher ein Klacks.

Kaution wäre übrigens erst bei Mietbeginn zu zahlen.

Ich weiß jetzt gar nicht, was ich tun soll.

Zu aller erst kündigen. Und dann gemeinsam mit der Vermieterin einen neuen Mieter suchen.

Gekündigt habe ich schon und auch angeboten bei der Suche zu helfen. Würdet ihr mir raten, einfach die Kosten für die Anzeigen etc. zu übernehmen? Habe auch Angst vor einer Klage, da ich weiß, dass ICH im Unrecht bin. Ein bekannter Immobilienmakler sagt, ich soll auf gar keinen Fall bezahlen, aber ich persönlich seh das so wie ihr, deshalb habe ich eigentlich hier nachgefragt.

@Benutzer98

Immobilienmakler reden manchmal dummes Zeugs. Wenn Dir die Vermieterin schon entgegen kommt solltest Du das nutzen. Sie könnte auch auf stur schalten und auf die Erfüllung des Vertrages deinerseits bestehen. Und im E-Fall sogar Recht bekommen.  

der Vertrag wurde unterzeichnet ( er könnte übrigens auch nur mündlich abgeschlossen werden) und du hast dich an die vertraglichen Bedingungen nicht gehalten. Wenn der Vertrag gekündigt wurde, muss eine vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist eingehalten werden. Wenn dem Vermieter nun ein Mietausfall durch deine Schuld entsteht, bist du dafür verantwortlich. Ob es sich für den VM lohnt eine Klage anzustrengen steht auf einem andern Blatt. 

Die Vermieterin hat mir geschrieben, dass das Mietverhältnis erst dann in Kraft tritt, wenn ich die Kaution innerhalb von vier Wochen bezahle.

Das stimmt so nicht, sie darf lediglich fordern, dass zum Mietbeginn die erste Rate gezahlt wird (1/3tel der Summe).

Ein Rücktrittsrecht vom MV gibt es im d. Mietrecht nicht. Es käme optimal ein Aufhebungsvertrag in Frage. Das ist in der Regel zu bevorzugen bevor es vor Gericht ginge.

Wenn die Verm. auf drei Monate Mietzahlung im Tausch gegen Ersatz ihrer Kosten für einen neuen Mieter entgegenkommt, rate ich dringend zur Annahme.

Du hast schon fristgerecht gekündigt zum 31.12.? Da wären Mieten in Höhe von 1000 bis 1500 Euro fällig bis dann. Kosten der V. lediglich geschätzt 200 Euro. Wenn über deine Kündigung das MV beendet wird, müsstest du trotzdem Kaution und eine evtl. Maklergebühr bezahlen, das neben der Miete. Da würden dann deine Kosten bei dreitausend bis 4tausend EURO liegen.

Dein MV jedenfalls hat Rechtskraft ab Unterzeichnung durch beide Partner.

Ab wann ist ein Mietvertrag gültig?

Ein schriftlicher Mietvertrag: wenn Mieter und Vermieter unterschrieben haben.

Mündlicher Mietvertrag. Wenn man sich in den wesentlichen Dingen einig ist; aber manchmal ist es schwierig einen mündlichen Mietvertrag zu beweisen.

Hallo! Ich habe einen Mietvertrag unterschrieben, bin von ihm jedoch aus persönlichen und finanziellen Gründen doch zurückgetreten. 

Es gibt kein Rücktrittsrecht im Mietrecht; es sei denn es wurde vereinbart.

Die Vermieterin hat mir geschrieben, dass das Mietverhältnis erst dann in Kraft tritt, wenn ich die Kaution innerhalb von vier Wochen bezahle. 

Blödsinn, zudem darf die Kaution laut BGB in drei raten gezahlt werden.

Ob ich die Kosten wirklich übernehmen soll oder sagen, dass der Vertrag ja eh nicht gilt, da ich die Kaution nicht bezahlt habe, also dass ich mich auf ihr eigenes Schreiben berufe.

Der Mietvertrag ist wirksam.

Eigentlich gilt ein Vertrag ja, wenn beide Parteien unterschrieben haben, oder?

Genau.

Gekündigt habe ich schon und auch angeboten bei der Suche zu helfen. Würdet ihr mir raten, einfach die Kosten für die Anzeigen etc. zu übernehmen?

Ist bestimmt billiger als drei Monatsmieten.