Kann ich die Wohnung von meinem Bruder übernehmen?

9 Antworten

Im Mietvertrag sind Nachmieter untersagt. 

Handelt es sich zufälligerweise um schweizer Mietrecht? Da ist glaube ich die Nachmietergestellung möglich.

Für Deutschland wäre diese Klausel überflüssig, da es keinen durchsetzbaren Anspruch darauf gibt.

Wer Nachmieter wird und wer nicht, entscheidet ganz allein der Vermieter - sowas nennt man Vertragsfreiheit. Selbst eine Vertragsänderung bedarf der Zustimmung aller Beteiligter - also auch des Vermieters.

Er wohnt in Bayern :S

@Chloe1993

Auch wenn Bayern ein sog. Freistaat ist gilt dort das deutsche Mietrecht.

Nein, gibt es nicht.

Wer Nachmieter wird entscheidet allein der Vermieter.

Auch wer in einen bestehenden Mietvertrag aufgenommen wird oder nicht, geht nur mit Zustimmung des Vermieters.

Du könntest jetzt ganz offiziell zu Deinem Bruder ziehen und ihr bittet beide den Vermieter, Dich auch in den Mietvertrag aufzunehmen. Natürlich wirst Du auch entsprechende Verdienstnachweise und ggf. eine gute Schufa-Auskunft vorlegen. Der Vermieter wird sich freuen, weil er jetzt plötzlich zwei haftende Personen im MV hat.

Du bist dann Mitmieterin und Dein Bruder kann jederzeit ausziehen. Allerdings wird er weiterhin als Mitmieter im Mietvertrag bleiben (müssen). Der Vermieter wird nicht einverstanden sein mit einer nochmaligen Mietvertragsänderung.

Wenn Du brav bist, nie Mietschulden produzierst und auch sonst gut auf die Wohnung schaust, wird das den Vermieter nicht interessieren.

Dein Bruder muss einfach nur soviel Vertrauen zu seinem Schwesterlein haben, wie zum Beispiel Eltern, die auf diese Weise ihren Sprösslingen die erste eigene Wohnung ermöglichen.

Auf eines solltet ihr aber unbedingt achten, wenn ihr ein solches Vertrauensmietverhältnis eingeht: Dein Bruder und Du, ihr solltet Euch gegenseitig von Anfang an schriftlich bevollmächtigen, dass jeder von Euch unabhängig vom anderen in der Lage ist, das Mietverhältnis zu kündigen.

Du könntest Dann jederzeit, wenn es an der Zeit ist, das Mietverhältnis kündigen. Also auch dann, wenn Dein Bruder aus irgend einem Grund nicht greifbar ist. Genauso könnte er sich aus der Abhängigkeit und dem Risiko, dass ihm durch Dein Mietverhältnis entsteht jederzeit durch  Kündigung des Vertrags befreien. Eine solch ungünstige Situation könnte für ihn z. B. dadurch entstehen, dass Du einen Freund mit aufnimmst, mit dem Dein Bruder überhaupt nicht kann und der schon dadurch für ihn zu einem großen Risiko wird. Viel Erfolg!

Da bleibt euch wohl nur das Gespräch mit dem Vermieter.

Das geht so nicht. Dein Bruder müsste kündigen und du dich um die Wohnung bewerben. Es bestünde zwar die Möglichkeit, dass dein Bruder beantragt, dass du zu ihm ziehst, der Vermieter muss das aber nicht erlauben. Wenn er es täte und du würdest in den MV aufgenommen, müsstet ihr beide kündigen, wenn er aus dem MV raus wollte. Ihr hättet also nichts gekonnt. Es sei denn, dass der Vermieter und du zustimmen, dass dein Bruder aus dem MV entlassen wird. Ich glaube allerdings nicht, dass der V. dem zustimmen würde.