Gilt der Mietvertrag?

10 Antworten

In dem Moment, wo der Vermieter den von Dir unterschriebenen Vertrag ausdruckt und ebenfalls unterzeichnet, bist Du in der Pflicht, wobei ich annehme, dass die voraus bezahlte Monatsmiete hoffentlich angerechnet wird auf die tatsächlich zu zahlende Miete, sofern der Vertrag zustande kommt.

Du könntest jetzt abwarten, ob in den nächsten Tagen das gegen gezeichnete Exemplar kommt. Wenn es nicht kommt, bist Du weiterhin in der Unsicherheit. Ansonsten weißt Du Bescheid und kannst sofort kündigen. 3 Monate Kündigungsfrist, sodass Du, wenn Du es schaffst, bis 5. Juli die Kündigung per Post (nicht per E-Mail!) zu zu stellen, maximal die August- und Septembermiete bezahlen musst.

Wenn die Unsicherheit über den 5. Juli hinaus anhält, kann es Dir passieren, dass Du noch mehr Miete zahlen musst, weil dann die Kündigung frühestens zum 31. Oktober möglich ist.

Am besten verläßt Du Dich nicht auf die unsichere Situation, sondern teilst dem Vermieter erst telefonisch die neue Situation mit und triffst alle weiteren Vereinbarungen. Damit schaffst Du die Möglichkeit, dass er die Wohnung vielleicht schon wieder zum 1.8. neu vermieten kann. Am Ende wirst Du damit besser dran sein.

albatros  23.06.2016, 17:12

die voraus bezahlte Monatsmiete

das war keine Miete sondern eine Gebühr für die Reservierung der Wohnung.

bwhoch2  23.06.2016, 17:22
@albatros

Ja, albatros, das habe ich schon auch so verstanden, aber wir kennen beide nicht die Geschäftsbedingungen des Portals.

Möglicherweise steht in den Bedingungen tatsächlich, dass bei Verfall der Reservierung auch dieser Betrag verfällt, bzw. beim Portal verbleibt und dass bei Inanspruchnahme, bzw. beim Abschluss des Mietvertrags dieser Betrag gleich als erste Monatsmiete verwendet wird.

Vergleichbar, wie bei vielen Reparaturen, wo ein Kostenvoranschlag Geld kostet, dieses aber dann nicht verlangt, sondern verrechnet wird, wenn der Reparaturauftrag erteilt wird.

Dafür sprechen würde, dass z. B. der Vermieter an das Portal eine Maklerprovision zu zahlen hat, wenn der Mietvertrag zustande kommt, aber der Mieter nur dann wirklich zur Kasse gebeten wird, wenn er reserviert, aber die Wohnung dann doch nicht nimmt.

Wäre zumindest ein sehr faires Konzept.

Sobald auch der Vermieter gegengezeichnet hat, ist der Vertrag wirksam und Du an ihn gebunden.

Die Wohnung habe ich über ein Buchungsportal bekommen, wo ich bereits eine Monatsmiete für die Reservierung der Wohnung gezahlt habe.

Was für ein Buchungsportal? Ich finde es sehr ungewöhnlich, dass man eine Monatsmiete für eine Reservierung zahlt.

Ansonsten schließe ich mich einem Vorredner an: Sofern Du die Wohnung vor Unterzeichnung nicht besichtigt hast, steht Dir ein 14tägiges Rücktrittsrecht zu (§ 312 (4) BGB).

Miliio 
Fragesteller
 23.06.2016, 17:08

Buchungsportal Uniplaces, Vermieter Twenty first living, Studentenwohnungen.

Im BGB steht was zur Gültigkeitsdauer von Anträgen. Anträgen ist Juristendeutsch und heißt wie lange man an ein Angebot gebunden ist. Dein Angebot war/ist, dass du zu bestimmten Bedingungen den Mietvertrag  annimmst. Nur musst noch der Vermieter zustimmen. 

An ein Angebot ist man nur solange gebunden, wie unter normalen Umstände man eine Antwort erwarten darf. Normale Umstände halte ich auch bei Email eine Woche für normal. 

Daher: Wenn es länger als 1 Woche her ist, halte ich dein Angebot für nicht mehr bindend. Meine Auskunft gilt aber nur, wenn nicht bereits vorab mündlich oder sonstwie ein Mietvertrag zustande kam.

Menschlich ist es aber besser, sofort Kontakt mit dem Vermieter aufzunehmen und darauf hinweisen, dass du die Wohnung nicht mehr brauchst.

wo ich bereits eine Monatsmiete für die Reservierung der Wohnung gezahlt habe.

Und das reicht aus um zu beweisen, das ein Mietvertrag zustande gekommen ist.

Denn im Mietrecht gelten auch mündliche Mietverträge; beweisbar durch Mietzahlungen.

Du solltest Dich schleunigst mit dem Vermieter in Verbindung setzen und eine Einigung finden.

Vielleicht hat er ja noch die Namen der anderen Interessenten so dass schnell ein Nachmieter gefunden werden kann.

LG

johnnymcmuff


Na ja, der Vermieter könnte den Vertrag noch fix unterschreiben.

Hast Du die Wohnung persönlich besichtigt oder lief alles online?

Normalerweise kann man von Mietverträgen nicht zurück treten.

DerHans  23.06.2016, 16:10

Der Mietvertrag muss gar nicht unterschrieben werden. Durch die Zahlung der Erstmiete wurde ja die Willenserklärung abgegeben.

Gerhart  13.07.2016, 12:48
@DerHans

Die Reservierungsgebühr in Höhe einer Monatsmiete ist nicht die erste Mietzahlung.