Haftung Untermietervertrag WG(Österreich)?

Untermietervertrag - (Recht, Wirtschaft und Finanzen, Mietrecht) Untermietervertrag - (Recht, Wirtschaft und Finanzen, Mietrecht) Untermietervertrag - (Recht, Wirtschaft und Finanzen, Mietrecht) Untermietervertrag - (Recht, Wirtschaft und Finanzen, Mietrecht)

1 Antwort

Hallo aus Deutschland,

um sich vor Zahlungsausfällen und Beschädigungen des Untermieters zu schützen sind zwei Dinge wichtig : 1. die vertragliche Vereinbarung bezüglich der Haftung von Beschädigungen. ( die Zahlungsverpflichtung der Miete ergibt sich in Österreich aus dem § 15 MRG ). Sollte der Mieter die Miete nicht zahlen, darf der Vermieter nach § 30 MRG kündigen.

2. die Vereinbarung einer Sicherheitsleistung. Nach § 16 b MRG Kaution kann z.B. die Hinterlegung einer Mietkaution auf einem Sparbuch vereinbart werden. Sollte die Person nicht besonders solvent sein, wie z.B. Student, Person ohne eigenes Einkommen, ist die Verpflichtung eines Bürgen sinnvoll.

Die vertragliche Vereinbarung ( Punkt 5) den Hauptmietvertrag im Untermietvertrag Bestandteil werden zu lassen ist widersprüchlich und daher rechtlich problematisch. Wenn dies vom Haupt-Vermieter so gewünscht worden wäre hätte dieser einen Vertrag mit allen beteiligten WG-Mietern machen können. Somit bleibt nur die rechtswirksame Vereinbarung im Innenverhältnis.