Haftung Untermietervertrag WG(Österreich)?
Wir schließen jetzt einen Mietvertrag für eine WG ab, nun muss 1 Person Hauptmieter werden und die Haftung aller übernehmen. Nun frag ich mich ob der unten eingefügte Untermietervertrag ausreicht um sich selbst von Zahlungsausfällen und Beschädigungen der Untermieter an der Wohnung abzusichern(Punkt 5. im Vertrag). Oder ist noch ein weiterer interner Vertrag nötig um sich vor solchen Sachen abzusichern
MfG
1 Antwort
Hallo aus Deutschland,
um sich vor Zahlungsausfällen und Beschädigungen des Untermieters zu schützen sind zwei Dinge wichtig : 1. die vertragliche Vereinbarung bezüglich der Haftung von Beschädigungen. ( die Zahlungsverpflichtung der Miete ergibt sich in Österreich aus dem § 15 MRG ). Sollte der Mieter die Miete nicht zahlen, darf der Vermieter nach § 30 MRG kündigen.
2. die Vereinbarung einer Sicherheitsleistung. Nach § 16 b MRG Kaution kann z.B. die Hinterlegung einer Mietkaution auf einem Sparbuch vereinbart werden. Sollte die Person nicht besonders solvent sein, wie z.B. Student, Person ohne eigenes Einkommen, ist die Verpflichtung eines Bürgen sinnvoll.
Die vertragliche Vereinbarung ( Punkt 5) den Hauptmietvertrag im Untermietvertrag Bestandteil werden zu lassen ist widersprüchlich und daher rechtlich problematisch. Wenn dies vom Haupt-Vermieter so gewünscht worden wäre hätte dieser einen Vertrag mit allen beteiligten WG-Mietern machen können. Somit bleibt nur die rechtswirksame Vereinbarung im Innenverhältnis.