fristlose Kündigung aus Mietvertrag wegen Hundehaltung
Also, ich habe einen 2-jahres Mietvertrag, der erst im Mai nächsten Jahres abläuft. Meine Vermieterin ist absolut gegen Tierhaltung, deshalb ist im Vertrag die Klausel das Tierhaltung verboten ist. Jetzt hat mir eine Freundin, die weiß dass ich mir einen Hund anschaffen möchte, einen ungarischen Straßenhund ans Herz gelegt, der 30 cm klein ist, ob ich ihn im Oktober übernehmen könnte. Jetzt die Frage: Wenn ich den Hund einfach zu mir in die Wohnung nehme, mit was für Konsequenzen muss ich rechnen? Sagen wir sie wird mich fristlos kündigen, muss ich ihr trotzdem Miete zahlen bis mein Vertrag abgelaufen ist oder sie einen neuen Mieter gefunden hat?
8 Antworten
Wenn hier ein Kündigungsverzicht vereinbart wurde (dieser ist nur wirksam wenn ausdrücklich für beide Seiten geltend), gilt dieser für eine "normale" Kündigung. Wenn hier verbotenerweise Hundehaltung trotz Abmahnung betrieben wird, ist diese eine Vertragsverletzung die zur Folge haben könnte, dass der Vermieter fristlos kündigt. In diesem Fall vermute ich eher, dass er das nicht täte, da er ja dich gern zumindest 2 Jahre in der Wohnung haben will. Er könnte allerdings auf Unterlassung klagen und du würdest verlieren. Würde fristlos gekündigt, bräuchtest du nur bis zur Wohnungsrückgabe Miete zahlen. Das Tierhalteverbot wäre nur für Kleintiere unwirksam, Hundehaltung ist dann aber nicht automatisch zulässig. Ich würde bei aller Tierliebe auf den Hund verzichten. Du hättest nur Ärger und reichlich unnötige Kosten. Du kannst nicht Heiland für alle Tiere und deren Probleme sein.
Man kommt nicht so einfach aus seinen Vertragspflichten raus, indem man gegen den Vertrag verstößt. Natürlich musst du weiter Miete zahlen.
Na ja, du hast es so unterschrieben, dann solltest du dich auch an deine Vertragspflichten halten. Das gleiche erwartest du vermutlich auch vom Vermieter.
Das ist so nicht richtig!
die vermieterin kann auf einhaltung des vertrages bestehen und das ist ihr recht
Sie kann dir regulär kündigen, wegen Verstosses gegen den Mietvertrag. Fristlos wird sie wahrscheinlich nicht machen, aus finanziellen Gründen und das wäre wahrscheinlich auch juristisch fragwürdig. Wenn du dem Verbot der Tierhaltung zugestimmt hast, kannst du jetzt nicht einfach was anderes machen. Leuchtet dir doch ein, oder? Wenn dir an dem Tier soviel liegt - rede nochmals mit der Frau (funktioniert manchmal, wenn das Verhältnis ansonsten gut ist) - oder suche dir eine Wohnung, wo du einen Hund halten kannst.
Miete nicht aber dafür einen Schadensersatz. Ist aber egal wie sich der Betrag nennt.
Vielen Dank. So ein mist!
Danke, hört sich ja leider nicht so gut an.