Wer oder was hat das Recht der gez meine Adresse mittzuteilen?

7 Antworten

Durchs Einwohner melde Amt. Ein Verstoß gegen das Datenschutz gesetzt ist es nicht. 

Die GEZ gibt es seit fast 3 Jahren nicht mehr, somit kann ihr auch niemand deine Adresse mitteilen.

Falls du den Beitragsservice des öffentlich-rechtlichen Rundfunk meinst, das tut das Einwohnermeldeamt auf Basis des Rundfunkstaatsvertrags, und nein, das verstößt nicht gegen das Datenschutzgesetz. 

TrustHoerer 
Fragesteller
 12.09.2015, 13:17

An sich finde ich schön schließlich geben Sie meine Daten einer 3. Person 

Und das ist wieder gegen den Datenschutz 

hahgay  12.09.2015, 13:19
@TrustHoerer

Was du findest interessiert niemanden, das Gesetz sagt etwas anderes.
Beschwerst du dich auch, wenn das Einwohnermeldeamt deine Anschrift der Polizei oder dem Finanzamt mitteilt?

TrustHoerer 
Fragesteller
 12.09.2015, 13:47
@hahgay

Polizei oder Finanzamt ist eine staatliche Einrichtung und da ist es klar das alles was staatlich ist meine Daten bekommt 

Da kommen wir aber auch wieder Mit dem Thema schufa wer gibt der die Erlaubnis 

hahgay  12.09.2015, 15:05
@TrustHoerer

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist auch staatlich. Der SCHUFA bzw ihren Partnern gibst du selbst die Erlaubnis.

Steht doch klar und deutlich auf den Seiten des Beitragsservices:

Datenschutz hat Priorität

Der Beitragsservice geht verantwortungsvoll mit persönlichen Daten um und richtet sich nach den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen sowie den Regelungen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (RBStV). Es gilt jeweils das Datenschutzgesetz des Bundeslandes, in dem die zuständige Landesrundfunkanstalt ihren Sitz hat. Der Beitragsservice und die Landesrundfunkanstalten erheben die personenbezogenen Daten auf Grundlage der §§ 8 und 9 Abs. 1 RBStV. Sie dienen ausschließlich dem Zweck der Beitragserhebung.

Der Beitragsservice handelt weder mit Adressen noch gibt er diese an Dritte weiter. Um festzustellen, ob eine Beitragspflicht nach dem RBStV besteht, darf die zuständige Landesrundfunkanstalt beziehungsweise der Beitragsservice nach § 11 Abs. 4 RBStV Adressen anmieten. Dies erfolgt derzeit allerdings nur im gewerblichen Bereich. Bürgerinnen und Bürger erhalten beim Beitragsservice auf Anfrage Auskunft über ihre Daten und können gegebenenfalls eine Berichtigung fordern.

Für datenschutzrechtliche Fragen oder Probleme im Zusammenhang mit dem Beitragskonto stehen zudem die Datenschutzbeauftragte des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio und die oder der Datenschutzbeauftragte der zuständigen Landesrundfunkanstalt zur Verfügung. Die Kontaktadressen finden Sie hier.

Weitere Informationen finden Sie in unserem Merkblatt oder im Datenschutzhinweis.

Für Fragen zum Datenschutz steht Ihnen unser Kontaktformular zur Verfügung.

http://www.rundfunkbeitrag.de/ueber_uns/index_ger.html

TrustHoerer 
Fragesteller
 12.09.2015, 13:45

Der Auszug besagt was der service des öffentlich-rechtlichen Rundfunk mit den Daten macht 

Nicht wo sie sie her bekommen und mit welcher Erlaubnis 

baindl  12.09.2015, 13:56
@TrustHoerer

Das meldet der Vermieter, wenn er nicht zur Kasse gebeten werden will.

Auszug aus dem Rundfunkstaatsvertrag, der auch auf der verlinkten Seite zu finden ist:

§9 Auskunftsrecht, Satzungsermächtigung(1)

Die zuständige Landesrundfunkanstalt kann von jedem Beitragsschuldneroder von Personen oder Rechtsträgern, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass sie Beitragsschuldner sind und diesnicht oder nicht umfassend angezeigt haben, Auskunft über die in § 8Abs. 4 genannten Daten verlangen.

Kann die zuständige Landesrundfunkanstalt den Inhaber einer Wohnung oder einer Betriebsstätte nichtfeststellen, ist der Eigentümer oder der vergleichbar dinglich Berechtigteder Wohnung oder des Grundstücks, auf dem sich die Betriebsstättebefindet, verpflichtet, der Landesrundfunkanstalt Auskunft über den tatsächlichenInhaber der Wohnung oder der Betriebsstätte zu erteilen.

Bei Wohnungseigentumsgemeinschaften kann die Auskunft auch vomVerwalter verlangt werden.

Die Landesrundfunkanstalt kann mit ihrem Aus kunftsverlangen neben den in § 8 Abs. 4 und 5 genannten Daten imEinzelfall weitere Daten erheben, soweit dies nach Satz 1 erforderlichist; § 11 Abs. 5 gilt entsprechend. Die Landesrundfunkanstalt kann für die Tatsachen nach Satz 1 und die Daten nach Satz 4 Nachweise fordern.Der Anspruch auf Auskunft und Nachweise kann im Verwaltungszwangsverfahrendurchgesetzt werden.(2)

Die zuständige Landesrundfunkanstalt wird ermächtigt, Einzelheitendes Verfahrens1. der Anzeigepflicht,2. zur Leistung des Rundfunkbeitrags, zur Befreiung von der Rundfunkbeitragspflichtoder zu deren Ermäßigung,3. der Erfüllung von Auskunfts- und Nachweispflichten,4. der Kontrolle der Beitragspflicht,5. der Erhebung von Zinsen, Kosten und Säumniszuschlägen und6. in den übrigen in diesem Staatsvertrag genannten Fällendurch Satzung zu regeln. Die Satzung bedarf der Genehmigung der fürdie Rechtsaufsicht zuständigen Behörde und ist in den amtlichen Verkündungsblätternder die Landesrundfunkanstalt tragenden Länder zuveröffentlichen. Die Satzungen der Landesrundfunkanstalten sollen übereinstimmen.

TrustHoerer 
Fragesteller
 24.09.2015, 11:18
@baindl

Was und wo will er das melden Das er ne Wohnung hat die er vermieten will wen mein Vermieter dem rudfunkbetreiber das sagt begeht er Datenschutzmissbrauc´h

baindl  24.09.2015, 11:19
@TrustHoerer

begeht er Datenschutzmissbrauc´h

Das ist Unsinn. Er ist sogar dazu verpflichtet.

Den Haushaltsbeitrag zahlt jeder, der einen eigenen Haushalt hat. Die Daten werden in der Regel über das Einwohnermeldeamt ermittelt. Es stellt keinen Verstoss gegen das Datenschutzgesetz dar.

Normalerweise gleichen sie die Daten mit den Meldedaten vom Einwohnermeldeamt ab. Das ist im Rundfunkstaatsvertrag so geregelt.