Sequenzen aus den Öffentlich Rechtlichen Medien verwenden?
Darf man Bilder und Video(Sequenzen) aus dem Öffentlich Rechtlichen Rundfunk (ARD, ZDF, ARTE & Co.), zum Beispiel in einem Blogartikel oder einem YouTube-Video, verwenden?
Also ist das rechtlich erlaubt (schließlich werden diese Medien von der Gesellschaft finanziert) oder nicht (Urheberrecht halt)?
1 Antwort
In beschränktem Umfang und unter genau definierten Bedingungen sind diese beiden Ausnahmen zulässig laut UrhG:
Zu beidem gibt es viele Rechts-Kommentare im Internet und auch Urteile, an denen man sich ein wenig orientieren kann - ohne Sicherheit, dass das eigene Urteile genauso ausgehen wird.
Mit meiner Fernsehgebühr bezahle ich - genauso wie mit meinem Kaufpreis für eine DVD mit einem Film - nur das Recht, den Film anzusehen! Weiter verwenden darf ich das Werk erst dann, wenn ich weitere Rechte an dem Werk erworben habe.
Meine 30,- € Eintritt für ein Konzert erlauben mir ja auch nicht, das Konzert aufzunehmen und es auf YouTube zu zeigen - oder gar es als DVD zu vertreiben.
Auch meine 50,- € Tages-Leihgebühr für ein Auto berechtigen mich nicht dazu, es an meinen Nachbarn weiterzuverleihen oder es nach Afrika zu verkaufen ...
Gruß aus Berlin, Gerd