Sequenzen aus den Öffentlich Rechtlichen Medien verwenden?

1 Antwort

In beschränktem Umfang und unter genau definierten Bedingungen sind diese beiden Ausnahmen zulässig laut UrhG:

Zu beidem gibt es viele Rechts-Kommentare im Internet und auch Urteile, an denen man sich ein wenig orientieren kann - ohne Sicherheit, dass das eigene Urteile genauso ausgehen wird.

Mit meiner Fernsehgebühr bezahle ich - genauso wie mit meinem Kaufpreis für eine DVD mit einem Film - nur das Recht, den Film anzusehen! Weiter verwenden darf ich das Werk erst dann, wenn ich weitere Rechte an dem Werk erworben habe.

Meine 30,- € Eintritt für ein Konzert erlauben mir ja auch nicht, das Konzert aufzunehmen und es auf YouTube zu zeigen - oder gar es als DVD zu vertreiben.

Auch meine 50,- € Tages-Leihgebühr für ein Auto berechtigen mich nicht dazu, es an meinen Nachbarn weiterzuverleihen oder es nach Afrika zu verkaufen ...

Gruß aus Berlin, Gerd