Datenschutz bezüglich meiner personenbezogener Daten gegenüber Ex?

7 Antworten

Es ist zwar kein ganz passender Vergleich aber dennoch vergleichbar:

Ein Bankräuber wird bei der Flucht beobachtet und man merkt sich das Kennzeichen vom Auto. Denkst du, er kann sich auf den Datenschutz berufen und verhindern, dass er ausfindig gemacht hat?

Wenn es um die Durchsetzung von Rechtsansprüchen geht, besteht durchaus die Möglichkeit, persönliche Daten herauszugeben.

Da es scheinbar über das Jugendamt läuft, solltest du denen sagen, dass sie unter gar keinen Umständen deine Adresse heraus zu geben haben.

Allerdings kann die Mutter einfach zum Einwohnermeldeamt gehen und gegen eine Gebühr deine Adresse abfordern. Hier kannst du nur einen Sperrvermerk beantragen.

Solange du den Unterhalt zahlst, aber mit Mutter und Kind nichts zu tun haben möchtest, gibt es ja aber auch keinen Grund für sie deine Adresse wissen zu wollen, oder? Es sei denn, sie möchte nachprüfen ob deine gemachten Einkommensangaben auch der Wahrheit entsprechen... Und hier für könnte sie sogar einen Privatdetektiv beauftragen, für deren Kosten du aufzukommen hast, wenn seine Nachforschungen für ein Gerichtsverfahren gegen dich relevant sind.

Hast du denn gar keine Ehre im Leib?! Auch wenn ihr euch getrennt habt, es ist auch dein Kind, für das du auch die Verantwortung übernehmen solltest!

Versucht im Interesse des Kindes eine Lösung zu finden, wenn nötig, lasst euch beraten!

Und nebenbei, wenn sie angibt, dass du der Vater bist, finden sie dich auch! 💁🏻‍♂️

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Du meinst allen Ernstes, Datenschutz sei wichtiger als der Lebensunterhalt für Dein Kind?

Wenn die Behörden von jemanden wissen, dass er ein Rechtsbrecher ist, dürfen sie natürlich dessen Daten weitergeben!

Nach Paragraph 44 BMG kann jedermann mit triftigen Grund Auskunft beim Einwohnermeldeamt erlangen. Da die Unterhaltszahlung auch einer Auskunftspflicht nach Paragraph 1605 BGB unterliegt, liegt danit schon ein ausreichender Grund vor. Datenschutzrechtliche Bestimmungen stehen dem auch nicht entgegen, denn nach Art. 6 DSGVO muss es nur einen rechtliche Ermächtigung zur Verarbeitung deiner Daten geben. Diese liegt mit dem Auskunftsrecht des Kindes bzw. dessen Vertreter vor.

Umgekehrt hast du als Unterhaltspflichtiger das selbige Auskunftsrecht.