Datenschutzverstoß Stadt/GEZ?

5 Antworten

Es bringt nichts , das ganze Vorgehen gegen den Rundfunkbeitrag ist sinnlos

Dernk 
Fragesteller
 10.05.2018, 12:00

Da bin ich mir eben mit der Verschärfung der Gesetzeslage nicht sicher, vor allem weil es schon das ein oder andere richterliche Urteil gibt, das besagt daß es sich hierbei um ein Unternehmen handelt und nicht um eine Behörde.

lonelyness  10.05.2018, 12:01
@Dernk

Und dennoch gleichzeitig die Gerichte sagen das wir trotzdem dafür bezahlen müssen

PatrickLassan  10.05.2018, 15:03
@Dernk
vor allem weil es schon das ein oder andere richterliche Urteil gibt, das besagt daß es sich hierbei um ein Unternehmen handelt und nicht um eine Behörde.

Du meinst wahrscheinlich die Urteile des Tübinger Landgerichts. Die wurden aber schon vor Jahren vom Bundesgerihctshof aufgehoben. Darin ging es aber auch in erster Linie um die angeblich nicht aureichende Bezeichnung des Gläubigers in Amtshilfeersuchen.

Zuko540  12.05.2018, 19:45
@Dernk
schon das ein oder andere richterliche Urteil gibt, das besagt daß es sich hierbei um ein Unternehmen handelt und nicht um eine Behörde.
  1. Wurden diese Urteile allesamt von BGH wieder kassiert.
  2. Sind die Rundfunkanstalten Anstalten des öffentlichen Rechts und keine Unternehmen.
iQMastermind69  10.05.2018, 12:18

Ich bin ja eher dafür, alle Rundfunkbeitragsquerulanten zu zwingen, min. 8h/tgl. pro7 & vox zu schauen .. scheitert aber wohl an der Unmenschlichkeit der Maßnahme.

geheim007b  10.05.2018, 12:27
@iQMastermind69

nicht mehr Folter wie die gleiche Menge ÖR konsumieren zu müssen. Lineares Fernsehen ist von gestern und verliert daher auch jede Daseinsberechtigung. Lieber suche ich mir raus was ich schaue und wann ich es schaue. Dafür zahle ich aktuell gerne... sowohl in form von Abos, als auch in Form von freiwilligen monatlichen oder einmaligen Spenden. Geldverschwendung wie beim ÖR unterstütze ich nicht (insb. aufgrund ihrer fragwürdigen Methoden)

BalZakBarsoom  10.05.2018, 12:28
@iQMastermind69

24/7 RTL 2.... Aber DAS wäre dann wirklich ein Fall für den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Und auch ein derartiger Versuch verspricht keine Erfolgsaussichten.

"Gerade" / aktuell werden sämtliche Daten übermittelt und es werden sich in nicht allzu ferner Zukunft wieder einmal viele Zahlungsverweigerer freuen:

https://rp-online.de/wirtschaft/finanzen/rundfunkbeitrag-verweigerer-duerften-bald-post-bekommen_aid-17718857

Ansonsten viel Freude beim Lesen:

https://www.rundfunkbeitrag.de/presse_und_aktuelles/urteile/index_ger.html

Das ganze ist rechtlich ok (die weitergabe an die Rundfunkanstalten), fraglich ist ob das Konstrukt "Beitragsservice" Datenschutzrechtlich ok ist (oder überhaupt rechtlich ok ist). Da habe ich ziemliche zweifel dran, aber über die Struktur kann ja kein Mensch was sagen. Eines dürfte klar sein, eine "nicht rechtsfähige Gesellschaft" darf keine Angestelten haben, keine Bürokosten haben und auch sonst nichts. Also mutmaße ich dass die Rundfunkanstalten das über ihre Buchhaltung machen und als gemeinsames Projekt betreiben. Da wäre es dann Datenschutzrechtlich aber nicht möglich weil mitarbeiter des einen ÖR nicht auf die Daten des anderen zugreifen dürften (einen ADV Vertrag kann es aufgrund der nicht existierenden Rechtsstruktur auch nicht geben). Aber sie wurschteln halt so vor sich hin, erfinden weiterhin Konstrukte und die Politik sieht zu.

PatrickLassan  10.05.2018, 15:01
. Eines dürfte klar sein, eine "nicht rechtsfähige Gesellschaft" darf keine Angestelten haben, keine Bürokosten haben und auch sonst nichts

Daran ist gar nicht klar.

Vielleicht solltest du dich mal darüber informieren, was 'Nichtrechtsfähigkeit' überhaupt bedeutet. 'Nichtrechtsfähig' sind z.B. auch Parteien und Gewerkschaften.

Es liegt Nichtrechtsfähigkeit vor, wenn jemand kein Träger von Rechten und Pflichten sein kann. Dazu gehören u. a. der nicht rechtsfähige Verein ( § 80 BGB), die GbR-Innengesellschaft (§ § 705 ff. BGB), die unselbständige nicht rechtsfähige Stiftung, die Bruchteilsgemeinschaft§ 741 ff. BGB), der Nachlass eines Verstorbenen ( § 1958 BGB), Investmentfonds ( § 92 Kapitalanlagegesetzbuch), die politischen Parteien ohne Eintragung im Vereinsregister (Normalfall), Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, die stille Gesellschaft und die Erbengemeinschaf

https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsf%C3%A4higkeit_(Deutschland)#Nichtrechtsf%C3%A4higkeit

das ist alles chancenlos, weil das Thema uralt ist... es geht ja darum, daß dein Einwohnermeldeamt bei der Anmeldung deiner Personalie usw... automatisch deine Daten an diesen sogenannten Servicedienst weiterleitet, sonst würden die nicht so einen " Reibach " machen, weil die wenigsten sich normal anmelden würden

das haben die natürlich erkannt, und deshalb diese Knebel dazwischen geschaltet, auch, weil die angeblich nicht mehr die Türe eintreten wollen, um zu kontrollieren (wie früher), ob jemand ein unangemeldetes Radio hat oder nicht...

die Politik wäre hier gefordert, aber die wollen das nicht...  das meiste Geld geht sowieso für die immensen Gehälter der Vorstände drauf, " groKo " hin oder her

Fazit: dein Datenschütz ist ohnehin brüchig wie ein leck geschlagenes Schiffswrack

PatrickLassan  12.05.2018, 17:57

Du schreibst mal wieder ziemlichen Unfug.