Werden die Beitragsgebühren für Rundfunk problemlos zurückerstattet, wenn ich tot bin?

5 Antworten

Regelungen des neuen Rundfunkbeitrags

Die Rundfunkgebühr heißt seit 2013 Rundfunkbeitrag und die GEZ
heißt seitdem offiziell Beitragsservice, wird aber von den Bürgern
immer noch GEZ genannt. Während vor 2013 der Beitrag pro Radio- und
Fernsehgerät gezahlt wurde, gilt er nun pro Haushalt.

Rundfunkbeitrag kündigen wegen Todesfall

Der Pflichtbeitrag zum öffentlich rechtlichen Rundfunk von ARD, ZDF
und Deutschlandradio erlischt deshalb nicht durch den Tod eines
Beitragszahlers, sondern nur dann, wenn der Verstorbene allein gelebt
hat und sein Haushalt aufgelöst wird.

Die Kündigung des
Rundfunkbeitrags erfolgt demnach durch die Abmeldung der Wohnung.
Gründe dafür können nebem einem Todesfall auch ein Umzug ins
Ausland sowie der Zusammenzug mit einem anderen Beitragszahler sein.

Ach ja, sorry, ich hatte vergessen, daß ihr eure Informationen von anderer Stelle (auch) bekommt und somit `bestens `versorgt seid; somit erübrigt sich natürlich eine formelle Abmeldung, die ja wohl im Todesfall dann niemand vornehmen dürfte, wenns ganz einfach niemanden interessiert (weil niemand da ist..), außer Euch natürlich, aber die Knete kassiert ihr trotzdem + erstattet sie nicht zurück, wies Gesetz und Ordnung (ab)verlangen tut - bei allen anderen Prozessen des alltäglichen und geschäftlichen Lebensbereichs..

Im übrigen hab ich das Wort GEZ geflissentlich vermieden..

Woher willst du wissen dass serenairina von der GEZ ist 🙈 nur weil sie die Regelung hier zitiert, die du anscheinend nicht googlen konntest

Wenn irgendwer von deinen Angehörigen dem Beitragsservice deinen Tod meldet, wird dein Beitragskonto zum Ende des Todesmonats abgemeldet. Das geschieht ausnahmsweise auch rückwirkend. Etwa dann zuviel gezahlte Beiträge werden automatisch, d. h. von Amts wegen erstattet. Also deswegen musst du dir wirklich keine Sorgen machen, muss man sich allerdings für die Zeit nach seinem Tod sowieso nicht.


nein irgendwann kommt die meldung seitens des einwohnermeldeamtes das du verstorben bist. damit wirst du abgemeldet und das geld bleibt stehen bis sich einer meldet. sollte es keinen erben geben, der deinen tod meldet, dann ist es irgendwann der nachlassverwalter der abmeldet und das geld auf ein konto überweisen lässt. abemdlung ist folgemonat sterbedatum.

der Rundfunk erstattet nichts zurück - die haben ja gar nicht deine Bankdaten und so giftig die bei der Verfolgung säumigen Zahlern sind, so lahmar...ig sind die mit der evtl. Rückzahlung.. halten wir fest: da greift also die Weitergabe nach Datenübertragung scheinbar nicht, denn im Prinzip werden die ja vom Einwohnermeldeamt über die relevanten biographischen Vorgänge jedes einzelnen informiert... (soviel zum Datenschutz und seiner `Geheimnisse `)

eigentlich müßte man sagen: das Konsumverhalten eines Jugendlichen und eines Opas ist gänzlich verschieden und anders, aber sowas wollen die nicht hören, weil sonst die Quelle zu versiegen droht!  Also ist auch ein sterbender Opa ein dankbares Opfer für diese Art von Philosophie der Abzocke und Profitgier. Bei den Gehältern, die die Oberen da einsacken, sind die auf die Zahlungen der Ärmeren bis armen Habenichtse auch echt drauf angewiesen..

.. die haben `alles ` und könnten aufgrund des Datenabgleichs auch abmelden. Wenn man sich - im Prinzip - nicht anzumelden braucht, weils andere tun, dann braucht man sich in Folge wohl auch nicht abzumelden..(?) 

Aber das (dies) ganze System ist so h...ternfu..ig, daß sich jede Logik von selbst verbietet :-(

Wenn sich niemand drum kümmert, werden die einfach weiter das Geld einziehen. 

Allerdings wird irgendjemand irgendwann merken, dass du tot bist und dann kümmert sich das Ordnungsamt darum, dich zu beerdigen und dein Konto zu kündigen. Wenn das Konto gekündigt ist, kann natürlich auch kein Beitrag mehr eingezogen werden. Zurückerstattet wird wahrscheinlich nichts.

Also dann doch besser kein `automatisches `Abbuchen... >:...