Datenweitergabe vom Amt ohne Zustimmung, Strafanzeige ja oder nein?

Einladung - (Jobcenter, datenweitergabe)

3 Antworten

Dein Widerspruch ist ja nett aber ohne Bedeutung - entweder die Daten werden nach den gesetzlichen Vorschriften weitergegeben oder nicht - da die Daten aber nur nach den gesetzlichen Vorschriften weitergegeben werden dürfen, nutzt ein Widerspruch gar nichts...

Das Jobcenter/die Arbeitsagentur hat einen gesetzlichen Vermittlungsauftrag; dazu müssen die notwendigen Daten den potentiellen Arbeitgebern übermittelt werden (z. B. Name und Anschrift, ggf. interne Aktennummer/Kundennummer)

In dem angeführten Urteil wurde die Informationen über einen Leistungsbezug aber an eine unbeteiligte Person (Vermieter) herausgegeben; der Vermieter steht nämlich in keinen Rechtsverhältnis zu der Behörde - hierzu wäre eine Erlaubnis des Leistungsbeziehers notwendig gewesen.

Zudem hast Du in Deiner Erklärung ja erlaubt, daß Name und Adresse herausgegeben werden können - was wiederum unsinnig ist, wenn Dein Widerspruch irgendetwas bewirken soll - was er aber von vorneherein nicht kann...

Die Vermittlung zu dulden ist zudem Deine Pflicht (Mitwirkungspflicht) - wenn Du einer Arbeitsvermittlung seitens der Behörde widersprichst, müsste auch die Leistung eingestellt werden.

auch für Arbeitslose gibt es Datenschutz und Leistungen sind ein Rechtsanspruch und keine kann Leistung

@Hofreiter942

Einen Rechtsanspruch auf Leistung hat man nur, wenn man auch die Bedingungen erfüllt (insbesondere die Mitwirkungspflichten sind von Bedeutung).

Deine Daten dürfen nur nicht an Unbefugte weitergegeben werden oder nicht dem vorgeschriebenen gesetzlichen Zweck dienen (also z. B. keine Weitergabe von Adressen an Unternehmen zum Zwecke der Werbung, keine Mitteilung an Deine Nachbarn, daß Du Leistungsempfänger bist etc.).

Die Arbeitsvermittlung ist aber ein gesetzlicher Zweck der Behörde.

Dem potentiellen Arbeitgeber dürfen auch nur die notwendigen Daten mitgeteilt werden (z. b. keine Religionszugehörigkeit, Leistungshöhe, Staatsangehörigkeit etc.).

Aber dazu braucht man nicht widersprechen - die Behörde darf es sowieso nicht.

Man darf das nicht verwechseln mit z. B. Einwohnermeldeämter - die geben Daten an Firmen raus oder private Unternehmen, die Daten weitergeben - dort muß man explizit widersprechen, wenn man die Weitergabe nicht möchte.

@DerSchopenhauer

genau "Mitwirkungspflichten" die können mit die Arbeitslosen machen was die wollen, ich komm mir vor als lebe ich in der zeit von 33 von 45

Hattest du in der EGV etwas drin steht von Arbeitgeberservice ? Gerade dort ist ja dann ein Profil von dir angelegt auf das sich meist dann Zeitarbeitsfirmen melden. Ich hab aber keine Ahnung inwiefern nun dein Widerspruch bzgl der EGV dann greift.

Ich hab keine EGV unterschrieben

Was ist dir an der Einschränkung "Außer Name und Anschrift" jetzt unverständlich?

 

Das kann man ja so machen, hatte ich wo gelesen

@Hofreiter942

Sie haben ja nur deinen Namen und deine Adresse weitergegeben ... und dem hast du ja nicht widersprochen. Also warum eine Anzeige?

@Othetaler

das ist ja nur ein Teil des Widerrufs, weil die hatten das schon mal gemacht