Arbeitgeber hat mich von Kirchensteuer befreit ohne mein Einverständnis wer bezahlt jetzt?

6 Antworten

schau dir erst einmal deine Lohnsteuerkarte an was darauf steht. Wenn da bei Kirchensteuer nichts eingetragen ist, dann musst du das wahrscheinlich selber zahlen und vor allen Dingen abändern lassen.

Wenn alles ordnungsgemäß eingetragen ist, dann wird das dein Arbeitgeber nachzahlen müssen, weil er es verschlampt hat.

Wann wurde denn die falsche Abrechnungsweise des Arbeitgebers bekannt? Grundsätzlich ist der Arbeitnehmer verpflichet seine Lohnabrechnung auf Fehler zu überprüfen. Scheinbar wissen dies aber nur wenige. Vermutlich ist der Fehler erst im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung aufgefallen. Bei einer Lohnsteueraußenprüfung hält sich das Finanzamt immer an den Arbeitgeber, da dieser per Gesetz dazu verpflichtet war die Steuer einzubhalten. Erst zivilrechtlich kann er diese dann zurückfordern, was bei ausgeschiedenen Arbeitnehmer schon mal zu Problemen führen kann.

Lohnsteuerpflichtiger bleibt immer der Arbeitnehmer - auch wenn der Arbeitgeber die Steuern abführt. Die Haftung für die Steuerzahlung gegenüber dem Finanzamt liegt beim steuerpflichtigen Arbeitnehmer. Also musst Du zahlen!

Zivilrechtlich könntest Du gegenüber dem Arbeitgeber Schadenersatz geltend machen. Dazu müsstest Du aber nachweisen, dass Dir Durch sein Fehlverhalten ein Schaden entstanden ist. Das dürfte jedoch kaum gelingen, denn die Kirchensteuer hättest Du in jedem Fall zahlen müssen.

Dein Arbeitgeber hat dich nicht von der Kirchensteuer befreit, sondern er hat vergessen deine Religion korrekt in seine Lohn-Abrechnungssoftware einzugeben und deshalb wurde sie nie von deinem Lohn abgezogen. Das hättest du aber bemerken müssen, da du ja sicher jeden Monat einen Lohnzettel bekommst. Natürlich musst du das selbst nachzahlen. Im Normalfall wäre es ja auch monatlich von deinem Lohn abgegangen.

Falls es Haftungs-Klauseln gibt, stehen die im Arbeitsvertrag!

Da der Arbeitgeber dir monatlich eine Abrechnung erstellt, hättest du das ja sofort monieren können. Natürlich zahlt der Steuerpflichtige seine Steuer selbst.

Etwas anderes wäre, wenn der Arbeitgeber den Betrag einbehalten, aber nicht überwiesen hätte.

Zur Prüfung deiner Abrechnung bist du sogar vertraglich verpflichtet.