Muss der Arbeitgeber die Probezeit bezahlen?

12 Antworten

Also das ist recht einfach geregelt,

Wenn der Arbeitgeber euch Probearbeiten lässt um zu sehen ob ihr einen Arbeitsvertrag bekommt ist dies rechtlich möglich muss aber vorher von ihm auch so genannt werden. Normaler weise wird das schriftlich geregelt.

Denn sollte es eine Zollkontrolle geben wenn ihr Probe arbeitet dann wäre es ja Schwarzarbeit.

Denn jeder Arbeitgeber ist verpflichtet den An vor Arbeitsbeginn an zu melden und Ihm dies auch schriftlich zu bescheinigen.

Also habe ihr gearbeitet und kein Geld bekommen hilft nur eine Anzeige beim Zoll die sorgen dann dafür das ihr gemeldet werdet und das es eine ordentliche Abrechnung gibt.

Bezieht ihr aber Arbeitslosengeld oder Harz IV habt ihr hoffentlich vor Arbeitsbeginn das gemeldet sonst gibt es eine Sperre wegen Schwarzarbeit für Euch

Noch Fragen dann bitte etwas mehr Hintergrundwissen,

Als AG kann ich da eine Menge zu schreiben

Gruß Frank

JA!

Ich weiß nicht, wieso diese Frage immer wieder auftaucht - das ist im Gesetz und durch Urteile eindeutig geregelt. Siehe hier:

http://www.rechtsanwalt-schindler.de/article/77.arbeitsrecht_lohn_aus_schein_praktika_und_probearbeit_kann_eingeklagt_werden.html

Vorausgesetzt, es ging wirklich um "Arbeiten" und nicht "mal reinschnuppern". Kennzeichen der Arbeit sind vor allem Anwesenheitspflicht und Weisungsgebundenheit.

Euer Rechtsanspruch auf Lohn besteht unabhängig davon, ob der Arbeitgeber Euch einstellt oder nicht. Wenn er Euch einstellt, wäre es evtl. unklug, ihn auf Zahlung zu verklagen - aber wenn er Euch nicht einstellt, müsst Ihr das unbedingt machen. Ist schließlich Euer Geld!

probezeit und auf probe arbeiten sind zwei verschiedene schuhe.

wenn ihr nur für einen oder zwei tage auf probe arbeitet, muss er euch selbstverständlich nicht bezahlen. da kommt kein vertrag zu stande und das ist nur dafür da um zu sehen ob ihr mit dem team und dem job harmoniert.

die probezeit ist der beginn eines arbeitsverhältnisses. dabei hat man einen schriftlichen vertrag und diese dauert mal einen monat, mal 6 monate, je nachdem wie es im vertrag vereinbart wurde. diese wird natürlich bezahlt.

Dazu gibt es bereits Gerichtsurteile die bestätigen: egal, ob der Probearbeiter letztlich eingestellt wird oder nicht, hat er einen Anspruch auf Bezahlung der geleisteten Arbeit!

Meistens verzichten AN. Insbesondere dann, wenn der Lohn für die Probearbeit ein Arbeitsvertrag ist. Es hat sich so eingebürgert, die Leute dafür nicht zu bezahlen. Rechtens ist es aber deswegen immer noch nicht!

TomRichter  02.04.2012, 15:20

Ist richtig :-)

Aber wenn ich mir anschaue, wofür es hier die meisten DH gibt, kann ich nur annehmen, dass hier überwiegend Arbeitgeber zugange sind ;-)

Das kommt drauf an was vereinbart ist.

Es gibt durchaus die Möglichkeit eine Probezeit (i.d.R. einer oder wenige Tage) ohne Bezahlung zu vereinbaren.

Nicht zu Verwechseln mit der Probezeit, die entsteht, wenn bereits ein fester Vertrag geschlossen ist (bis zu 6 monate). Die wird normal bezahlt.