450€ Job dazu...muss ich meinem Arbeitgeber bescheid geben?
Ich habe gerade einen Teilzeit Job und arbeite 20 Stunden die Woche. Würde gerne noch einen 450€ Job dazu nehmen. Ich habe auch schon einen gefunden und müsste da 12 Stunden die Woche arbeiten. Zeitlich würde alles passen, weil ich Teilzeit nur in der Woche arbeite und der Minijob am Wochenende wäre. Nun zu meiner Frage, muss ich meinem Arbeitgeber vom Teilzeitjob darüber informieren, dass ich noch einen 450€ dazu angenommen habe? Bzw. muss ich dem anderen Arbeitgeber vom Minijob bescheid geben? Vielen Dank für eure Antworten schon einmal.
3 Antworten
Bzw. muss ich dem anderen Arbeitgeber vom Minijob bescheid geben?
Es gibt zwar keine allgemeine gesetzliche Bestimmung, die das verlangt, aber:
Da der Arbeitgeber unter gewissen Voraussetzungen das Recht hat, die Ausübung einer bestimmten Nebentätigkeit zu verbieten, kann er nur bei einer Information von seinem Recht Gebrauch machen.
Daraus ergibt sich, dass Du Deinen Arbeitgeber über eine geplante Nebentätigkeit informieren musst. Das gilt unabhängig davon, ob das z.B. im Arbeitsvertrag auch so geregelt worden ist.
Grundsätzlich verbieten darf er die Ausübung von Nebentätigkeiten neben dem Hauptjob nicht, weil das einen unzulässigen Eingriff in die grundgesetzlich garantierte Freiheit der Berufswahl/Berufsausübung bedeuten würde.
Das generelle Verbot einer Nebentätigkeit - auch wenn es arbeitsvertraglich "vereinbart" wurde - ist aus diesem Grund unzulässig, eine entsprechende Klausel daher nichtig.
Er darf ein Verbot nur dann aussprechen, wenn die Nebentätigkeit z.B. eine Konkurrenztätigkeit wäre, wenn die konkret (durch Tatsachen) begründete Befürchtung bestünde, sie würde sich negativ auf die Haupttätigkeit auswirken (z.B. Übermüdung, Nachlassen der Leistungsfähigkeit) oder wenn sie gegen gesetzliche Bestimmungen (z.B. wegen Überschreitung der zulässigen Gesamtarbeitszeit) verstoßen würde.
Auch wenn vertraglich vereinbart worden sein sollte, dass vor eine Nebentätigkeit die Zustimmung des Arbeitgebers eingeholt werden muss, so muss er jedenfalls immer seine Zustimmung erteilen, wenn nicht die beispielhaft genannten Hinderungsgründe bestehen.
Wenn in deinem Arbeitsvertrag ein zusätzliches Nebeneinkommen nicht ausdrücklich untersagt ist, kannst du im Prinzip einen Minijob annehmen.
https://www.das.de/de/rechtsportal/rechtsfrage-des-tages/minijob-neben-hauptberuf-geht-das.aspx
Wenn in deinem Arbeitsvertrag ein zusätzliches Nebeneinkommen nicht ausdrücklich untersagt ist
Eine Nebentätigkeit darf arbeitsvertraglich nicht grundsätzlich untersagt werden!
Eine entsprechende Klausel wäre nichtig.
Musst du nicht
Muss der Arbeitnehmer wohl - auch wenn es keine gesetzliche Vorschrift dazu gibt!