Wer muss den Schaden bei geplatzten Heizungsrohr bezahlen?

8 Antworten

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Reparaturen an der Wasserversorgung zählen nicht zu den umlagefähigen Betriebskosten, sondern zu den Instandhaltungskosten. Folglich trägt der Vermieter die Kosten und sollte entsprechend versichert sein. Dass "jemand" die Heizung falsch bedient haben könnte, ist dabei unerheblich. Nur wenn sich zweifelsfrei feststellen ließe, wer die Heizung ausgeschaltet hat, wäre es unter bestimmten Umständen ein Fall für dessen Haftpflichtversicherung.

HerrDeWorde  16.02.2012, 10:54

Es handelt sich aber nicht durch einen üblichen Schaden, der irgendwie unter Wartung fällt, sondern um einen mutwillig oder fahrlässig herbei geführten. Der Vermieter muss nicht akzeptieren, wenn man ihm sein Eigentum demoliert.

LondonerNebel  16.02.2012, 10:59
@HerrDeWorde

Stimmt! Also muss der Vermieter schlicht und ergreifend herausbekommen, wer es war. Die Kosten einfach auf alle Mieter umlegen darf er aber nicht!

Da liegt der Hausmeister falsch, denn dessen Aufgabe ist es normal dafür zu sorgen, dass der Gemeinschaftsraum Trocken-und Wäscheraum vor Frostschäden geschützt ist. Allerdings kenne ich den Vertrag nicht welcher zwischen VM und Hausmeister besteht und auch nicht was in der Hausordnung steht.

Ansonsten, die "Hausrat" würde den Schaden keinesfalls bezahlen und Haftpflicht auch nicht wenn nicht Schäden an Mietsachen im Vertrag inbegriffen sind und erst Recht nicht in einem Gemeinschaftsraum, welcher für viele zugänglich ist.

Wenn ein Nachbar an dein Auto fährt und du bekommst nicht heraus wer es war, kannst du auch nicht deinen Schaden auf alle Nachbarn abwälzen.

Genau so verhält es sich bei deinem Vermieter und der Heizung. Nur weil einer einen Fehler gemacht hat, kann er den Schaden nicht auf alle Umlegen.

Jedoch kann er wenn der Verursacher feststeht von Ihm Schadenersatz fordern.

Das ist ein Schaden, der über die Gebäudeversicherung abgedeckt ist. Dass jemand das Thermostat auf NULL stellt ist eigentlich unmöglich. Jedenfalls wäre das Aufgabe des Hausmeisters gewesen, das zu verhindern. Wenn nicht eruiert werden kann, wer das getan hat, ist es das Risiko des Hausbesitzers. Es ist jedenfalls kein umlagebfähiger Posten,

Dein Haftpflicht. würde das zahlen, wenn man dir diesen Fehler zurechnen könnte. Hier würde deine Haftpflicht für dich den unberechtigten Schadensersatz (auch vor Gericht) zurück weisen

Nun meint der Hausmeister,der Vermieter legt die Kosten auf die Mieter im Haus um, da jemand die Heizung im Trockenraum vom Stern auf die 0 gestellt hat und somit die Heizung eingefroren ist.

Zuerst einmal ist der Vermieter in der Pflicht.

Wenn die Mängel mutwillig oder fahrlässig von einem Mieter gemacht wurden,muss der Vermieter versuchen den Schuldigen zu finden,bzw. er muss es beweisen.

Alle Mieter kolletiv zur Zahlung heranzuziehen ist Meiner Meinung nach nicht rechtmäßig.

Und wenn, zahlt das meine Haftpflicht oder Hausrat?

Was soll denn die Frage,ist das eine Schuldeingeständnis?

raupe1984 
Fragesteller
 18.02.2012, 16:36

Nein,kein Schuldeingeständniss,wir wussten ja nicht einmal das es dort eine Heizung gibt. Bevor ich es aus meiner Tasche zahlen müsste...würde ich Hausrat oder Haftpflicht in Betracht ziehen.