Heizungsrohr durch einfrieren geplatzt, Wasser in meiner Wohnung und darunter...

8 Antworten

Hallo Carsten, vergiß mal schnell die meisten Antworten auf Deine Frage hier. Du fragst, was kommt auf Dich zu. Fraglich ist doch, ob der Vermieter überhaupt einen Schaden geltend machen wird oder nicht. Er wird es dann tun, wenn er Dir etwas vorzuwerfen hat. Ob er das kann, prüft für Dich Deine Haftpflichtversicherung und wehrt die Ansprüche ggf. auch ab. Deine Hausratversicherung brauchst Du für die Schäden, die Dir an Deinen eigenen Sachen entstanden sind, solange diese Sachen nicht fest mit dem Mauerwerk verbunden sind. Also z.B. für den aufgeweichten Schrank, wenn das Wasser in der Wohung bis dorthin gereciht hat - was ich mir aber nicht vorstellen kann.

Die Frage ist, ob Sie dafür überhauot verantwortlich sind. Wir würden dies nicht so sehen. Wenn der Heizkörper beheizt war, kann er nicht einfrieren. Da ist schon ein Widerspruch an sich und das wird die Versicherung genau so sehen. Melden sollten Sie den Schaden Ihrer Versicherung aber trotzdem. Es wird eine Menge auf Sie zu kommen. Die Schadenhöhe ist abhängig von den örtlichen Gegebenheiten.

Mit freundlichen Grüßen

ReiMa-Baudienstleistungen

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eigentlich sollte das nicht gehen, die Heizung hat normalerweise einen Frostschutz, und schaltet selbststädig ein, bevor die Heizung einfriert .... wenn das in deiner Wohnung nicht ist , dann ist von Eigenverschulden auszugehen, also bist du deiner Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen. Schau dir den Schaden selber an, und informiere deinen Versicherungsvertreter schnellstmöglichst. Inwieweit die Versicherung dich regreßpflichtig macht, hängt entscheidend von der Aussage des Versicherungsvertreters / Gutachters ab, wenn nämlich der Frostschutz deiner Heizung defekt ist, könnte es sein, daß deine Vermieter haftbar gemacht wird ....

Keine Versicherung, am falschen Ende gespart. Ein Fenster bei diesen Temperaturen kippen und die Wohnung verlassen, grob Fahrlässig. Hier gibt es nicht zu beschönigen, Sie werden für diesen Schaden aufkommen müssen. Die Gebäudeversicherung wird erst einmal für den Schaden aufkommen und das Geld von Ihnen einfordern. Das Gleiche gilt für die Hausratversicherungen der Mieter darunter. Um welche Größenordnung es sich handelt kann nur vor Ort geklärt werden. MfG

Ich würde von der Versicherung erst mal klären lassen, warum der Heizkörper nicht in den Frostschutz gegangen ist. Das müssen alle aktuellen Heizanlagen können, ansonsten - Pech für den Eigentümer wenn veraltetes, unzulässiges Zeug verbaut ist.