heizungsrohr angebohrt

8 Antworten

Hallo MagadanL,

der Schaden wird von der Wohngebäudeversicherung des Vermieters übernommen. Ihr solltet den Schaden schnellstmöglich dem Vermieter melden.

Die Wohngebäudeversicherung wird nach Regulierung prüfen, ob Regressansprüche gegen den MIETER (dein Freund) gestellt werden kann.

Sollte es zur Regressforderung kommen, wird die Haftpflichtversicherung deines Freundes prüfen ob sie zur Zahlung verpflichtet ist oder unberechtigte Ansprüche abwehren und ihren Kunden (dein Freund) verteidigen. Dein Freund sollte deshalb unverzüglich SEINE Haftpflichtversicherung in Kenntnis setzten, aber bitte mit dem Verweis, dass der Schaden bereits der Wohngebäudeversicherung gemeldet wurde.

Dein Freund kann von dir keine Endschädigung verlangen, da es sich um eine Gefälligkeitshandlung handelte.

Sollte er, oder die Gegnerische Versicherung es doch versuchen wollen. (weshalb auch immer). Kannst du den Schaden deiner Haftpflichtversicherung melden. Auch in deinem Fall würde DEINE Haftpflichtversicherung prüfen, ob du zur Zahlung verpflichtet bist oder nicht.

Sollte der Vermieter sich weigern den Schaden seiner Versicherung zu melden, tritt die Haftpflichtversicherung deines Freundes ein.

Viele Grüße und schönen Sonntag

Den selbst angerichteten Schaden musst Du aus der eigenen Tasche bezahlen. Beauftrage eine Heizung-Sanitär-Firma vor Ort. Vorsicht vor der Mafia auch in dieser Branche, die horrende Anfahrkosten - oft über 100 km - in Rechnung stellt und Mengen an Einträgen in den Gelben Seiten hat.

Tipp: Mache ein Loch von 10-15 cm Durchmesser um die Schadstelle, damit der Instandsetzer mit dem Lötkolben und -zinn gut an die zu reparierende Stelle kommt.

geht aber nur bei kupfer

Den selbst angerichteten Schaden musst Du aus der eigenen Tasche bezahlen.

Nicht wirklich, google mal Gefälligkeitshandlung!

ja wirst vermutlich selbst zahlen müssen und es kommt drauf an aus was die leitung ist.mal mit heizungsbauer reden was er dazu braucht

Hallo MagadanL,

sei froh, dass das keine Gasleitung war :))

Spaß beiseite - wenn du eine Privathaftpflichtversicherung hast, dann kannst du diesen Schaden deiner Versicherung melden. Denn du bist dann dafür versichert, dass Schäden, die du Anderen zufügst, ersetzt werden.

Musst dann nur aufpassen, dass dir keine Fahrlässigkeit unterstellt wird (du hättest ja vorher mit einem Metalldetektor prüden müssen ...).

Wenn du allerdings keine Versicherung hast, dann musst du oder dein Freund den Schaden bezahlen. Die Gewoba bezahlt das nämlich nicht, da der Schaden ja nicht von selbst (z.B. durch Korrosion) entstanden ist.

Zur Reparatur: Der Heizungsbauer muss den Putz von der Wand schlagen und dann ein Stück (Kupfer-)Rohr einlöten. Dann muss die Wand wieder verputzt werden.

Über die Kosten kann ich dir nicht viel sagen - schätze aber mal, dass der Heizungsbauer so um die 150 € incl. Material kosten wird.

Das Loch kannst du oder dein Freund aber mit etwas Moltofill oder Haftputz selbst wieder zumachen. Genauso das Freilegen des Rohrs - da kannst du auch win wenig sparen!

Liebe Grüße

ichausstuggi

wenn du eine Privathaftpflichtversicherung hast, dann kannst du diesen Schaden deiner Versicherung melden.

Zahlt aber nur, wenn Gefälligkeitshandlung mitversichert ist!