Trockner defekt welche Versicherung zahlt Folgeschaden?
Hallo, bei mir ist im Trockner das Netzteil defekt gewesen und es war nicht richtig geerdet und dadurch hatte der FI Schalter immer ausgelöst.
Der Elektriker hat 3 Tage mit zwei Mann gebraucht um den Schaden zu lokalisieren, alle Dosen und teilweise auch Wände aufgemacht, da er einen Schaden in einem der Kabel in der Wand vermutete.
Ich wohne zur Miete und der Vermieter wird jetzt weil mein Elektrogeät defekt war eine deftige Rechnung bekommen.
Zahlt hier zufällig meine Hausrat oder Haftpflicht Versicherung da der Schaden ja durch meinen Hausrat verursacht wurde? Oder kann ich vieleicht den Trocknerhersteller in Regress nehmen, da der Trockner gerade mal 8 Monate alt ist?
4 Antworten
WENN eindeutig feststeht, dass dein gerät diesen Schaden verursacht hat, muss man dir auch noch eine Schuld an diesem defekt zuweisen
Melde den Vorfall deiner privaten Haftpflichtversicherung und leite alle Forderungen dorthin weiter.
Deine Haftpflichtversicherung wird die Schuldfrage klären, und unberechtigte Ansprüche (auch vor Gericht) zurück weisen.
Falls man dir eine aktive oder passive Schuld unterstellt (verursachen durch unterlassen) ist Deine private Haftpflichtversicherung dein Ansprechpartner. Sie prüft deinen Mitwirkungsanteil und reguliert den Schaden für dich oder wehrt unberechtigte Ansprüche gegen dich ab. Evtl. Stellt sie auch die Ansprüche beim Geratehersteller, falls die Verschuldung bei ihm ursächlich ist.
Die Hausrat ist komplett außen vor.
Auch kann ich keinen Schaden erkennen, der durch deine Privathaftpflichtversicherung gezahlt werden sollte.
Wenn der Elektriker den Fehler an der falschen Stelle sucht, kann man dir dadurch ja keinen Strick drehen. Vielleicht solltest du deinem Vermieter empfehlen, sich in Zukunft einen Elektriker zu suchen, der das nötige Fachwissen hat.
Außerdem wäre mir neu, dass ein Wäschetrockner geerdet werden müsste.
Der Stecker wird ganz einfach in die Steckdose gesteckt, mehr aber auch nicht.
Versicherungen kommen aus meiner Sicht KEINE in Betracht!
Für Hausrat fehlt die versicherte Gefahr und ein Schadenfall ist auch nicht eingetreten.
Für deine Haftpflicht fehlt es am schuldhaften Handeln.
Die Idee mit der Herstellergarantie -hier Produkthaftung- erscheint mir am Besten. Allerdings wird in den Bedingungen der reine Vermögensschaden ausgeschlossen sein; auch hier ist gar kein Schadenfall eingetreten.
Du hast natürlich völlig Recht.
Allerdings hatte ich die Fragestellung aufmerksam gelesen, ob eine seiner Versicherungen ZAHLEN -also seinen Vermieter entschädigen- würde.
Die Haftpflichtversicherung kommt hier ins Spiel um eine unberechtigte Forderung zurück zu weisen. das ist sogar die vornehmliche Aufgabe der Haftpflichtversicherung.
Sehe ich genau so.
Wobei die Haftpflicht grundsätzlich Versicherungsschutz bietet, falls der Vermieter tatsächlich Schadensersatz fordern sollte. Nur bezahlt sie eben nicht, sondern wehrt die unbegründeten Ansprüche ab.