Wer legt in einer WG die Zimmerpreise fest?

4 Antworten

Der Mietpreis ist grundsaetzlich frei verhandelbar, unterliegt aber mancherorts dem sog. "Mietpreisdeckel". In der Praxis wird da aber wohl so gut wie nie verhandelt und der Vermieter verlangt einen Preis, auf den sich der Mietinteressent dann entweder einlaesst oder nicht.

Der Vermieter ist da an kein Gleichheitsprinzip gebunden. Er kann fuer gleichwertige Raeume durchaus unterschiedliche Mieten verlangen und auch hoeherwertige Raeume guenstiger vermieten als minderwertigere.

Bei Wohngemeinschaften ist es oft so, dass es einen Hauptmieter gibt und dieser dann die einzelnen Zimmer an die weiteren Bewohner untervermietet. Fuer diese ist dann der Hauptmieter der Vermieter. Bei mehreren Hauptmietern muessen diese sich untereinander einigen.

Da gibt es in Sachsen eine staatliche Preiskommission WG, abgekürzt "PrKommWG". Diese tritt alle 5 Jahre zusammen und setzt dann fest, wer in einer WG unter welchen Umständen was zu zahlen hat.

Spaß beiseite. Hier geht es um zivilrechtliche Angelegenheiten innerhalb einer Wohngemeinschaft oder zwischen Vermieter und einzelnen Mietern einer Wohnung.

Da geht es im Grunde zu, wie auf dem Obst- und Gemüsemarkt. Es werden bei Abschluss eines neuen Mietvertrags die Preise nach aktuellen Tagespreisen in einer Stadt vom jeweiligen Vermieter verlangt. Wer bereit ist, den Preis zu zahlen, bekommt das Zimmer und wer nicht, hat Pech gehabt.

Ungerecht? Wer schon länger drin wohnt und einen Balkon hat, der hat vermutlich das Glück, dass er das Zimmer damals noch günstiger bekommen konnte, als Du vor einigen Monaten. Wenn dieses WG-Mitglied mal auszieht und der/die Nächste kommt, wird diese/r auch schon wieder mehr zahlen, als Du. So ist das im Mietmarkt.

Gerechtigkeit kannst Du hier nur dadurch herstellen, dass Du Dir irgendwo anders in ähnlich guter Lage auch ein gleich großes Zimmer mit Balkon suchst und dort dann möglichst auch nicht mehr zahlst, als Dein jetziger WG-Mitbewohner. Sofern Du das Zimmer vielleicht sogar günstiger bekommst, wäre es mit Gerechtigkeit schon wieder vorbei.

In einer Wohngemeinschaft kann niemand Preise für Miete festlegen. Das machen in der Regel die Vermieter und manchmal auch in Verhandlungen die Mieter aber eher selten.

In einer Mietwohnung kann eine Wohngemeinschaft auf Mietvertragsbasis zusammen wohnen. Da können alle Beteiligten sich als Mieterpartei in Personenmehrheit mit dem Vermieter auf einen Grundmietpreis einigen, der dann monatlich durch die Partei zu entrichten wäre. Innerhalb der Partei können durchaus unterschiedliche Teilzahlungen zur Gesamtmiete vereinbart werden. Eine andere Variante wäre ein Hauptmieter mit mehreren Untermietern. Auch da sind Preisunterschiede möglich aber immer noch überschaubar, wenn der Wohnungsmietpreis bekannt ist.

Bei Einzelvermietungen von Zimmern in einer Wohnung ist Einblick in die Vertragsgestaltung anderer Mieter nicht möglich und auch nicht beeinflussbar.

Deine Frage zielt offenbar auf einen realen Hintergrund deiner Wohnsituation. Wie sieht es da aus?

Die Preise legt der Vermieter fest. Dabei kann er jedem Mieter einen völlig anderen Preis machen, da es sich hier um einen zivilrechtlichen Vertrag handelt. Also selbst wenn dein Mitbewohner viel weniger bezahlt, hast du keinen Anspruch auf genau den gleichen Preis oder weniger. Das hätte man vor Vertragsunterschrift aushandeln müssen.