Besuch der Freundin in der WG

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Das Problem hatte ich auch mal. Hatte aber eine Warmiete (also alles inkl. auch wasser und strom) und meine Vermietering (so eine böse wars, auch rentnerin) hatte es verboten, jemand übers wochenende da zu lassen... Ich hab mich mit ihr angelegt und zwar dicke Luft bis zum Ende gehabt, dafür habe ich aber aber jedes 2. Wochenende Besuch bekommen.

ich würde das eher mit deinen Mitbwohnern absprechen. (da dein anteil für wasser/strom dann wohl mehr sein müsste als von den anderen)

rechtlich haben sie kein Recht es zu verbieten (ist ja im Endeffekt Besuch und sie ist ja mehr bei sich daheim als bei dir in der WG und man kann ihr ja kein wohnen unterstellen). Das steht so im Gesetz, aber finde gerade die passende Quelle nicht mehr.

Wenn es wegen Wasser, Strom ist kann man ja versuchen finanziell zu klären.

wenn es nur ist weil es dann "zu viel" los ist, dann musst du eben auf die hinterbeine stellen.

Ich hätte sie an deiner Stelle auch gar nicht zurückgefahren und deswegen dann einen fehltag kassiert...

Du bezahlst Miete und es ist dein gutes Recht Besuch zu haben (auch wenn dieser über Nacht bleibt). Dieses Rentnerpärchen hat wohl einfach zu viel Freizeit und mischt sich in Dinge ein, die nicht in ihrem Handlungsraum sind.

Wenn es um den finaziellen Aspekt geht, hilft ein Gespräch.

wenn es kein finanzieller Grund ist, musst du da durch. Entweder gefallen lassen, oder versuchen diplomatisch zu sein oder Ohren auf Durchzug stellen.

Wenn ihre beide noch minderjährig seid bzw. n och nicht so viel Erfahrung damit habt, redet mit euren Eltern. Die haben mehr Erfahrung und vllt können Eltern das noch besser regeln und denen hört man vllt eher zu, als einem minderjährigem Pärchen.

--> nicht böse gemeint, aber dann würde so ein klärendes Gespräch auf Augenhöhe stattfinden...

sie kommt zu besuch. deine Vermieter müssen dir weder erlauben noch können sie dir verbieten Besucher zu empfangen.

Bezüglich der Mehrkosten für Wasser und Strom würde ich mal anraten eine höhere Kostenbeteiligung anzubieten.

Ansonsten gilt:

Besuch darf vom Vermieter nicht verboten werden!

Besuch ist bis zu 6 Wochen am Stück erlaubt und das sogar mehrmals im Jahr.

Solange also keine Gebrauchsüberlassung gemacht wird,hat der Vermieter keine rechtliche Handhabe!

Generell gilt: In der Mietwohnung bestimmt allein der Mieter, hielt das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil (BVerfG, 1 BvR 2285/03, 16.1.2004) vor zwei Jahren fest. Zum "Hausrecht" des Mieters gehören dabei auch die Zugänge zur Wohnung. Mieter dürfen in ihrer Wohnung also grundsätzlich so oft und so viel Besuch empfangen, wie sie wollen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Herren- oder Damenbesuch handelt, wie lange der Besuch bleibt, ob er regelmäßig oder unregelmäßig kommt, bestätigt der Deutsche Mieterbund.


Mieter haben das Recht, in ihrer Wohnung so oft und so viel Besuch zu empfangen, wie sie möchten. Denn in der Mietwohnung bestimmt der Mieter allein – so urteilte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG, 1 BvR 2285/03) und macht damit deutlich, dass Vermieter nur in Ausnahmefällen einschreiten dürfen. „Besucher machen immer Freude – wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen“ so lautet ein spanisches Sprichwort. Die meisten Menschen bekommen gern und regelmäßig Besuch und nicht selten bleibt dieser länger als ein paar Stunden oder auch ein paar Tage. Wie lange die Stippvisite dauert, geht nur den Mieter, nicht den Vermieter etwas an. „Es spielt keine Rolle, ob es sich hier um Herren- oder Damenbesuch handelt, wie lange er bleibt und wie oft er kommt“ erklärt Claus O. Deese vom Mieterschutzbund e.V. „Klauseln im Mietvertrag, die ein Besuchsverbot aussprechen oder Einschränkungen dieses Besuchsrechts vornehmen, sind in aller Regel unwirksam“. Das gilt auch für Besuch in untervermieteten Räumen.

Hausrecht nur bedingt wirksam

Auch das vermeintliche Hausrecht eines Vermieters befugt ihn nicht dazu, unliebsamen Gästen das Betreten der Wohnung zu verweigern. Dieses Recht bezieht sich nämlich nur auf die Zuwege und das Treppenhaus, nicht auf die Wohnung selbst. „Ein Hausverbot darf nur aus triftigen Gründen ausgesprochen werden“ so Claus O. Deese weiter, „zum Beispiel wenn der Besucher regelmäßig randaliert oder in der Wohnung des Mieters kriminelle Zusammenkünfte stattfinden. In diesem Fall liegt bei Missachtung des Hausverbotes Hausfriedensbruch vor.“

Auch Hunde sind als Besucher erlaubt: Egal ob im Mietshaus ein Hundehaltungsverbot besteht oder nicht, der Mieter darf Gäste empfangen, die einen Hund mitbringen.

Sofortige Kündigung nicht rechtens

Besucher dürfen natürlich auch in der Mieterwohnung übernachten und über längere Zeit hinweg dort bleiben. „Für Schäden, die der Besuch während des Aufenthalts verursacht, muss der Mieter einstehen“ erklärt Experte Claus O. Deese. „Diese rechtfertigen jedoch keine Kündigung. Eine Abmahnung hingegen ist zulässig, sofern eine gewisse Schwere der Beeinträchtigungen und Belästigungen gegeben ist. Wird die Beeinträchtigung danach nicht abgestellt, kann auch eine ordentliche Kündigung gerechtfertigt sein.“

Bis zu sechs Wochen ist der Besuch noch Besuch

Ebenfalls ist es dem Mieter gestattet, dem Besucher den Haustürschlüssel zu überlassen. Auch darf er sich bei Abwesenheit des Mieters in der Mietwohnung aufhalten. Wenn der Besucher allerdings länger als 6 Wochen am Stück in der Mieterwohnung lebt, hat der Vermieter das Recht nachzufragen, ob der Besucher nicht vielleicht schon ein Mitbewohner oder Untermieter geworden ist. In diesen Fällen müsste der Vermieter informiert und um Erlaubnis gefragt werden.

Quelle: Mieterschutzbund e.V.

Wenn ich die Sache richtig verstehe, ist das eine WG, in der einer der Mitbewohner der Mieter der Wohnung ist und an Dich untervermietet hat? Nun, er kann Dir keine Rechte abstreiten, die er für sich selbst in Anspruch nimmt. Dazu zählt auch ein Besuch von Freunden über mehrere Tage. Sollte es eine Vereinbarung zwischen allen Bewohnern der WG geben, so sollte sie natürlich eingehalten werden. Ansonsten hast Du ein Grundrecht, in "Deiner" Wohnung auch Deinen privaten Dingen nachgehen zu dürfen, wie jeder andere Mieter einer Wohnung auch. Dazu zählt auch der Besuch Deiner Freundin.

also ich denke nicht das die das verbieten können, ist ja im endeffekt dein besuch und sie zieht ja nicht mit ein ;)