Fehler bei Polizeikontrolle?

11 Antworten

Wurde dein Vater nach dem positiven Atemalkoholtest zu Blutabnahme auf die Polizeiwache "gebeten" ?

Wenn nicht, dann hat er nichts zu befürchten, es sei denn, dass der Test mit einem "Dräger Alcotest 7110 Evidential**" durchgeführt und dabei die erforderlichen Voraussetzungen eingehalten wurden.

Atemalkoholtests mit anderen als dem genannten Gerät sind nicht gerichtsverwertbar. Das Dräger Alcotest 7110 Evidential aber wird in der Regel nicht mit auf Streife genommen, sondern auf der Polizeiwache eingesetzt.

Alkohol kann man auch im Blut nachweisen oder halt in der Leber,ich würd sagen,dein Vater sollte mal zum Arzt gehen,eine Blutabnahme machen,der Arzt schickt das dann ins Labor und die finden dann schon den Alkohol,falls es denn welcher ist und lasst euch schriftlich das Ergebnis geben und unterschrieben vom Arzt.

Damit geht ihr zur zugehörigen Polizeistelle und droht denen notfalls mit Gericht falls die da drauf nicht eingehen. Wenn dein Vater nun wirklich kein Alkohol getrunken hat kriegen die Polizisten dann schon den Ar*** voll.

,ich würd sagen,dein Vater sollte mal zum Arzt gehen,eine Blutabnahme machen,der Arzt schickt das dann ins Labor und die finden dann schon den Alkohol

Der Vorfall war gestern, da bringt es nichts wenn er jetzt eine Blutabnahme macht, der Alkohol von gestern ist heute nicht mehr nachweisbar im Blut^^

Damit geht ihr zur zugehörigen Polizeistelle und droht denen notfalls mit Gericht falls die da drauf nicht eingehen

OMG, ja genau drohen mit Gericht^^

Wie wäre es Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen, dann geht es vor Gericht, und dann wird überprüft ob ein Messfehler des Gerätes vorliegen kann, oder das Bußgeldverfahren wird einfach eingestellt.

Wenn dein Vater nun wirklich kein Alkohol getrunken hat kriegen die Polizisten dann schon den Ar*** voll.

?!? Warum sollten die Polizisten den Ars... voll kriegen ?

Hallo PeterBruenn,

bei 0,54 Promille = 0,27 mg/l droht laut bundeseinheitlichen Tatbestandkatalog ein Bußgeldbescheid mit folgendem Inhalt:


Tatbestandsnummer: 424600

Tatvorwurf: Sie führten das Kraftfahrzeug mit einer Atemalkoholkonzentration von 0,25 mg/l oder mehr.

Die festgestellte Atemalkoholkonzentration betrug 0,27 mg/l.

Ordnungswidrigkeit gem.: § 24a Abs. 1, § 25 StVG; 241 BKat; § 4 Abs. 3 BKatV

Bußgeld: 500,00 Euro zuzüglich 28,50 Euro Verwaltungskosten

Punkte: 2

Fahrverbot: 1 Monat


Allerdings muss der Wert auch beweissicher festgestellt werden. Die Messung der Atemalkoholkonzentration langt hierzu in der Regel nicht.

Es gibt nur ein einziges Gerät, welches als beweissicher ist und das ist das Atemalkoholkontrollgerät Dräger Alcotest 7110 Evidential, Typ MK III:

http://www.verkehrslexikon.de/Texte/AlkTestGeraete02.php

Meistens befindet sich im Streifenwagen aber ein wesentlich günstigeres Gerät, dessen Messung aber nicht gerichtsverwertbar sind.

Sollte die Messung also nicht mit dem im eben angeführten Link abgebildeten Gerät durchgeführt worden sein, würde ich mir an Stelle Deines Vater bei Eintreffen des Anhöhrungsbogens auf jeden Fall rechtsanwaltlichen Beistand holen und gegen den Tatvorwurf angehen.

Schöne Grüße
TheGrow

Schwierige Sache. Also es kann möglich sein, dass das Kaugummi den Wert beeinflusst hat. Aber das im Nachhinein zu beweisen ist schwierig. Am besten mal einen Anwalt befragen, der kennt sich da besser aus. Lg casey999

2 Dinge:

  1. soviel wie ich weiß muß der Wert IMMER Beweissicher festgestellt werden + das ist meines wissens ausschließlich mit einem Bluttest möglich
  2. habe ich selbe mal bei einem "scharfen" Kaugummi einen Wert von 0,1 promille (Atemalkoholtest) gehabt, ohne seit Tagen etwas alkoholisches getrunken zu haben

Aber, mehr als 0,1 halte ich auch für nicht möglich...

Erst mal abwarten was auf den Anhörungsbogen steht den dein Papa bekommt + dann solltet ihr mal mit einem Anwalt reden...