Wer kontrolliert den Energiepass-/-ausweis?

6 Antworten

Wer kontrolliert den Energiepass-/-ausweis?

Soweit ich das weiß, bisher noch niemand,hier etwas das meine Auusage unterlegt:

Der Energieausweis

Ist Ihr Eigenheim ein Energiefresser oder liegt es im grünen Bereich? Darüber gibt der Energieausweis Auskunft. Grundlage ist die Energieeinsparverdordnung (EnEV 2007). Für Neubauten ist der Ausweis schon vor dem 01. Juli 2008 Pflicht gewesen, und auch Hausbesitzer, die ihr Haus verkaufen wollen, mussten schon länger den Energieausweis vorlegen können. Achtung: Wenn Sie ein Haus kaufen wollen, müssen Sie selbst nach dem Energieausweis fragen. Der Verkäufer muss ihn nicht unaufgefordert vorlegen.

Seit dem 1. Juli 2008 fallen jetzt auch Gebäude unter die Ausweispflicht, die bis Ende 1965 fertig gestellt worden sind. Hausbesitzer, die ihr Haus erst 1966 fertig gestellt haben, brauchen den Ausweis dann ab dem 1. Januar 2009. Wer den Energieausweis nicht vorlegen kann, riskiert Bußgelder. Eine Kontrolle gibt es zwar nicht, aber wer ein Gebäude oder eine Wohnung neu vermietet, muss den Energieausweis vorlegen können. Ausnahme: Für denkmalgeschützte Gebäude und Gebäude mit weniger als 50 Quadratmeter Nutzfläche braucht man auch weiterhin keinen Energieausweis.

http://www.stromtip.de/rubrik2/19775/Der-Energieausweis-kommt.html

MfG

Johnny

Rechtsgrundlage des Energieausweises bildet die Energieeinsparverordnung, kurz EnEV.

http://www.mietrecht-hilfe.de/nebenkosten-betriebskosten/energieausweis.html#rechtsgrundlage-enev

Eine Kontrolle, dass nun jeder Immobilieneigentümer auch einen Energiepass fertigen ließ, gibt es nicht.

Der Energieausweis ist ein offizielles Dokument, das Auskunft erteilt über den Energiebedarf einer Immobilie im Hinblick auf Heizung und Warmwasser. An erster Stelle steht der Informationscharakter!

Der Energiepass wird auch nicht ohne weiteres Bestandteil des Mietvertrages.

Nur im Rahmen einer Neuvermietung hat der Mietinteressent Anspruch auf Vorlage des Energieausweises.

Die Frage ist noch oberflächlich. Es kontrolliert niemand ob ein Energieausweis vorliegt, es sei denn jemand fordert diesen und kann bei nicht vorlegen nichts machen. Es sei denn, das Gebäude wurde verkauft und der Verkäufer kann immer noch keinen vorlegen. Dann kann der Kauf mit hohem rechtlichen und finanziellen Aufwand rückgängig gemacht werden. Bei anmieten von Wohnfläche ohne Ausweis kann man diesen rechtlich nicht nachfordern (gemietet wie gesehen). Schlimmer ist, wenn die Zahlen im Ausweis gefälscht wurden. Der Ausstellende hat keinen Verdacht auf falsche Angaben zum Leerstand oder ein Betreiben von zusätzlichen Feuerstellen wird unterschlagen. Somit kann jemand innerhalb von 3 Jahren ein Gebäude vom grottenschlechten zum attraktiven Gebäude machen. Da die Gesetzeslage zum bedartfsabhängigen Ausweis noch immer Lücken hat, ist der verbrauchsabhängige nach wie vor aktuell und sehr unsicher. Was willst du mit der Kontrolle ? Dieser Ausweis ändert nichts am Gebäude. Für denkmalgeschützte Objekte ist die "Ausweispflicht" nicht zutreffend, sie sind also befreit. Wenn du Mieter bist, hast du nur ein begründetes Interesse VOR dem Mietvertrag. Wenn du bereits darin wohnst, interessiert es dich nicht mehr, da du den Wert selber laut Abrechnung ausrechnen kannst. Anhand anderer Zahlen läßt sich der Jahresbrennstoffverbrauch ebenfals herleiten. Dieses muß aus deiner Abrechnung hervorgehen. Jahresbrennstoffverbrauch in kwh durch Gesamtwohnfläche ergibt kwh*m²/a. Eine Klage per Gericht gegen den Ausweisbesitzer in Plicht kann kontrollieren, ob dieser einen Energieausweis hat. Niemand anderes.

Wem nützt der Ausweis? Dem, der eine Immobilie kaufen oder mieten will. Diese haben die Möglichkeit, einen solchen Ausweis zu verlangen. Wenn sie das nicht tun, braucht der Verkäufer/Vermieter auch keinen. Wenn er aber verlangt wird, muss er unverzüglich vorgelegt werden und das geht nicht, wenn man ihn dann erst ausstellen lassen will, denn das dauert ein wenig. Ergo: Keine amtliche Kontrolle, sondern Kontrolle durch die Interessenten. Aber Sanktion durch Behörden (Bussgeld), wenn keiner vorgelegt werden kann und das gemeldet wird.

lady1988 
Fragesteller
 23.11.2012, 07:11

Aber welche Behörde? Die Stadt, Landratsamt??

helmutgerke  23.11.2012, 07:19
@lady1988

Zuständige Behörden verfolgen Verstöße nicht

Zuständig seien die unteren Bauaufsichtsbehörden in den Kreisen und Kommunen. Allerdings habe eine aktuelle Umfrage der Verbraucherzentrale gezeigt: „Der Hälfte war ihre Zuständigkeit gänzlich unbekannt.“ Von keiner der befragten Kommunen seien Verstöße bislang verfolgt und mit Bußgeldern geahndet worden.

Quelle: http://www.focus.de/immobilien/energiesparen/energieausweis-zahnloser-papiertiger_aid_360895.html

Der Besitz des Energieausweises ist keine Pflicht, diese Information ist falsch...