Fahrzeugmängelbericht/Kontrollaufforderung?

6 Antworten

als mitarbeiter einer kfz-zulassungsbehörde: der fahrzeughalter bekommt das bußgeld zugeschickt. das kommt auch, wenn innerhalb der gesetzten frist die hu durchgeführt wird. wird der polizei innerhalb der gesetzten frist die hu nicht nachgewiesen, informiert die polizei die zuständige zulassungsbehörde. diese wird dann im regelfall eine kostenplfichtige betriebsuntersagung zustellen. der fahrzeughalter muss dann i nnerhalb der gesetzten frist nachweisen, dass die hu bestanden wurde. tut er dies nicht, wird die zulassungsbehörde kostenpflichtige maßnahmen zur entstempelung des fahrzeuges einleiten. die betriebsuntersagung kostet ca 30 euro, wenn zwangsmaßnahmen eingeleitet werden, kann das bis zu 260 euro kosten.

Vielen Dank für diese Antwort, wenigstens einer mit Hintergrundwissen! :)

Hallo Himmel1995,

die Mängelbescheinigung hat nicht mit evtl. Verwarnungs.- oder Bußgeldern zu tun.

Wird ein Fahrzeug mit Mängeln angehalten, kann die Polizei völlig unabhängig voneinander ein Verwarnungs.- oder Bußgeldverfahren gegen den Fahrer und zum Teil gegen den Halter einleiten und/oder den von Dir angeführten Mängelbericht ausfüllen.

In Deiner Frage geht es jetzt ja aber erst einmal um den Mängelbescheid.

In der Regel hat es keinen Einfluss auf Verwarnungs.- oder Bußgeld, ob Du die Mängel am Fahrzeug fristgerecht behebst oder nicht.

Das Verwarnungs.- oder Bußgeld ist für die festgestellten Mängel an dem Tag wo Du angehalten wurdest fällig. Auch wenn Du die Mängel umgehend behoben hättest, würde das die Zahlung des Verwarnungs.- oder Bußgeldes nicht hinfällig machen.

Gibt allerdings (wenn auch wenige) Polizisten, die sind gnädig und verzichten auf die Einleitung eins Bußgeldverfahrens, wenn man die Mängel schnell behebt.

Aber nochmal zu der Mängelbescheinigung bezüglich des Fahrzeuges.

Solange die Mängel nicht behoben sind, darf das Fahrzeug im Grunde genommen im Straßenverkehr GAR NICHT MEHR bewegt werden. Die Bußgelder die der Bußgeldkatalog für die Mängel vorsieht, bezieht sich auf eine fahrlässige Begehung, sprich, dass Euch die Mängel nicht bekannt sind. Jetzt wo Euch die Mängel bekannt sind, spricht man von einer vorsätzlichen Begehung und das Bußgeld würde doppelt so ausfallen und das vor allem für jede durchgeführte Fahrt, die Euch nachgewiesen wird.

Aber nun die Hauptfrage. Was passiert, wenn Ihr die Mängel nicht fristgerecht behebt?

Wenn die Mängel nicht fristgerecht behoben werden, wird kein Bußgeld fällig, sondern die Polizei teilt der Zulassungsstelle mit, dass die Mängel trotz Aufforderung nicht behoben wurden.

Die Zulassungsstelle kann dann das Fahrzeug im schlimmste Falle stillegen. Das bedeutet:

  • Zu Euch kommt Jemand, der das Kennzeichen entsiegelt
  • Am Fahrzeug wird ein roter Aufkleber für alle sichtbar angebracht, dass das Fahrzeug nicht mehr zugelassen ist und somit ab sofort nicht mehr im Straßenverkehr bewegt werden darf
  • Ihr werdet aufgefordert den Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil 1 abzugeben.

Wollt Ihr das Fahrzeug wieder bewegen, müsst Ihr erst zur Zulassungsstelle und das Fahrzeug neu zulassen. Aber die Zulassung erfolgt nur, wenn Ihr die Mängel behoben habt, das amtlich festgestellt wurde und Ihr die Gebühren für die Zwangsabmeldung bezahlt habt. Diese Gebühren können sich im dreistelligen Bereich bewegen.

Also kurzum:

Die Mängelbescheinigung für das Fahrzeug bezieht sich auch nur auf das Fahrzeug. Wer die Mängel behebt ist völlig irrelevant. Werden die Mängel nicht fristgerecht behoben, erfolgt wie gesagt unter Umständen eine kostspielige Zwangsabmeldung durch die Zulassungsstelle.

Schöne Grüße
TheGrow

Für den StVZO-gerechten Zustand des Fahrzeugs sind Fahrzeughalter und -führer gleichermaßen verantwortlich. Also werden auch beide mit den entsprechenden Sanktionen zur Verantwortung gezogen.

Danke!

Kommt da drauf an, was Du mit Sanktionen meinst.

Was die Mängelbescheinigung angehet, geht es nicht um Verwanungs.- oder Bußgelder, sondern dadrum, dass die Mängel behoben werden.

Werden die Mängel nicht fristgerecht behoben, kann die Polizei die Zulassungsstelle informieren und die zieht das Fahrzeug aus dem Verkehr, sprich das Fahrzeug wird zwangsweise abgemeldet.

Geld kostet das aber so gesehen nicht expliziert den Fahrer und/oder den Halter, sondern denjenigen, der das Fahrzeug wieder neu zulassen will.

Das Bußgeld/Verwarnungsgeldverfahren hat nichts mit der Mängelbescheinigung zu tun.

Der Führer des Fahrzeuges ist für den augenblicklichen Zustand verantwortlich !

Der TÜV ist abgelaufen, was ich nicht wusste, Verbandskasten/Warndreieck fehlten auch und ich hatte keinen Führerschein/Fahrzeugpapiere.

Das hast du vor Fahrtantritt zu überprüfen.

-Wenn ich selber zum TÜV fahren würde, wie lange dauert der Check?

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