Wer kontrolliert die Richter?

10 Antworten

Man hat immer die Möglichkeit in Revision zu gehen und dann entscheidet ein anderer Richter.

Ebenso kann man einen Richter als befangen zu bezeichnen. Das wird dann geprüft und ggf. wird dann ein anderer Richter eingesetzt.

Richter sind unabhängig. Sie dürfen nur nicht vorsätzlich das Recht brechen. Ihre Urteile können von der nächsthöheren Instanz aufgehoben werden oder, wenn das Urteil jemanden in seinen Grundrechten verletzt, nach Ausschöpfung des Rechtsweges auch im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde vom Bundesverfassungsgericht.

Richter folgen dem Gesetz und müssen sich logischer Weise daran halten.

Ihre Entscheidung hingegen wird nicht "kontrolliert", da Richter frei und unabhängig entscheiden können und sollen. Sie sind nur sich selbst und dem Gesetz gegenüber Rechenschaft schuldig.

Dies ist im Artikel 97 GG festgelegt:

(1) Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen.

Ihre Entscheidung/Urteil kann nur in höherer Instanz aufgehoben werden, weil ein höheres Gericht den Fall anders Beurteilt. Das bedeutet aber nicht, dass der Richter aus der Vorinstanz einen "Fehler" gemacht hat, nur dass das neue Gericht es anders beurteilt.

Oder können die einfach alles entscheiden wie die wollen?

Im Grunde ja, solange sie sich an geltendes Recht halten.
Entscheidet ein Richter einfach auf pur willkürlicher Basis und ignoriert geltendes Recht/legt es sich aus wie er es gerade braucht, dann sieht er sich bald selbst auf der Anklagebank. Verfahren wegen Rechtsbeugung gab es schon.

Novosibirsk  07.01.2020, 16:36

Zitat:"Richter folgen dem Gesetz und müssen sich logischer Weise daran halten.

Ihre Entscheidung hingegen wird nicht "kontrolliert", da Richter frei und unabhängig entscheiden können."

Bist Du tatsächlich so betriebsblind, um nicht zu erkennen, dass der zweite Satz den ersten aufhebt und ad absurdum führt.

Ein Richter, der sich entschließt, das Recht zu brechen, wird hierzu kein Protokoll anfertigen, damit Leute Wie Du, dies nachvollziehen können.

Er wird es einfach tun, weil er weiß, dass seine Entscheidung nicht kontrolliert wird.

Eismensch  08.01.2020, 00:32
@Novosibirsk

Ah herrje... Textverständnis scheint jedenfalls nicht deine Stärke zu sein, Recht wohl aber auch nicht.

Ein Richter, der sich entschließt, das Recht zu brechen, wird hierzu kein Protokoll anfertigen, damit Leute Wie Du, dies nachvollziehen können.

Daraus kann ich nur schließen, dass du noch nie ein Urteil komplett gelesen hast. So als Tipp: Auf die Zusammenfassung folgt noch so ein sehr sehr langer Text. Nennt sich Urteilsbegründung. Darin erklärt ein Richter warum er so entschieden hat.
Ein Protokoll gibt es im übrigen auch. Das nennt sich dann "Hauptverhandlungsprotokoll" oder "Sitzungsprotokoll". Dieses wird von jeder Hauptverhandlung angefertigt.

Leider kann ich aus deinen anderen Antworten schon entnehmen, dass hier jegliche Diskussion sinnlos ist. Schließlich gibt es ja nur deine Meinung und die falsche Meinung der anderen.

Novosibirsk  08.01.2020, 02:40
@Eismensch

Ein armseeliges Glaubensbekenntnis, von jemanden, der noch an den Weihnachtsmann glaubt.

Dass Sitzungsprotkolle gefälscht werden übersteigt wohl Dein Vorstellungsvermögen.

Ebenso übersteigt es Dein Vorstellungsvermögen, dass es auch Rechtsbeugungen gibt, die vertuscht werden.

Offensichtlich lässt Du Dich von Amtsautortäten blenden und kannst vor Aufregung nicht mehr klar denken, wenn Du nur in die Nähe eines Richters kommst.

So verhalten sich nur kleine Kinder vor dem Weihnachtsmann, aber doch nicht mündige Menschen..

Weitere Gerichte.

Weiss nicht mehr ob berufung war oder Revision. Bei einem von beiden geht es exakt darum zu prüfen ob das Verfahren korrekt geführt wurde oder ob Fehler gemacht worden sind.

Natürlich haben Richter einen gewissen Ermessensspielraum. Dennoch muss ein Urteil immer begründet werden. Nach gut dünnen können sie aber nicht entscheiden.

Ansonsten sind den Richtern grenzen durch Staatsanwaltschaft und Verteidigung gesetzt nach meinem Wissen. Da diese quasi den Ermessensspielraum definieren.

Zusätzlich werden den richtern durch die Gesetze selbst Vorgaben gemacht.

Richter können nicht wie jedermann, der an seinem Arbeitsplatz Mist baut, zur Verantwortung gezogen werden. 

Sie sind sakrosankt und genießen faktisch Narrenfreiheit. 

Für einen Bürger, der einen Richter, der im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit straffällig geworden ist, zur Rechenschaft ziehen möchte. gibt es extrem viele Hürden, die erst einmal überwunden werden wollen.

So haben Richter für sich selbst in diesem Fall eine Sonderbehandlung vorgesehen, wonach nur jene Taten verfolgt werden dürfen, die von einem anderen Richter nicht zuvor als minderschwere Tat herabgewürdigt wurden. 

Weiterhin wird ein wegen Rechtsbeugung straffällig gewordener Richter nur dann zur Verantwortung gezogen, wenn dieser zugibt, dass er diese Rechtsbeugung gezielt und bewusst vorgenommen hat. 

Wenn er jedoch als Zeuge in eigener Sache bezeugt, dass er die Gesetze nicht kannte und aus diesen Grund ein falsches Urteil verkündete , dann geht er straffrei aus.

Oder wenn z. B. ein Richter sich bestechen lässt und die Urteile so ausfallen lässt, dass er eine Partei begünstigt, dann kommt es nicht automatisch und zwingend zu einer Verurteilung. 

Damit es zu einer Verfolgung einer Straftat kommt, bedarf es einer Behörde, die diese Straftat verfolgt, eine Akte anlegt und Anklage erhebt.

Dies ist zunächst einmal die Staatsanwaltschaft. Doch bleibt es dieser Behörde überlassen, Klage zu erheben. Sie hat die Deutungshoheit bestimmte Dinge als relevant zu sehen bzw. nicht zu sehen oder gar die Vorwürfe als unbewiesene üble Nachreden einzuordnen und den über den Tisch gezogenen Beschwerdeführer wegen ungerechtfertigter Anschuldigung zu verfolgen.

Wenn es dann tatsächlich zu einer Anklage kommen sollte, dann gelten, die oben aufgezählten Sondervergünstigungen bei Nichtwissen oder durch Herabstufung als minderschwere Tat, so dass es faktisch bislang nur sehr selten zu einer Verurteilung gekommen ist. 

Angesichts dieser verkehrten Welt bei der richterlichen Beurteilung gibt es Richter, die sofort nach Beendigung ihrer Probeanstellung in eine unkündbare Festanstellung den Griffel fallen lassen. 

Sie lesen die Akten nur oberflächlich fällen nicht nachvollziehbare Urteile. 

Sie können sich dies leisten, weil sie mit ihrer Festanstellung sakrosankt und nicht mehr angreifbar sind und es wegen der angeblichen Unabhängigkeit des Richteramtes keine Qualitätskontrollen mehr geben darf. 

Ungeachtet dessen haben die Gerichte ein anderes Kriterium gefunden, um die Bewährung und dienstliche Beurteilung eines Richters herauszufinden.

Sie berücksichtigen als einziges (offizielles) Kriterium die von einem Richter erreichte Erledigungsquote. Da andere Gesichtspunkte zur Beurteilung der Urteile - wie z. B. die Rechtschreibung oder die richtige Anwendung der Gesetze - bewusst nicht herangezogen werden, kommt es zu fehlerhaften Urteilen.

Nach vorsichtigen Schätzungen - die Schätzungen liegen zwischen 25 und 40 % - kommt es regelmäßig zu Fehlurteilen, was angesichts dieser Sonderbehandlung von Richtern nicht verwunderlich ist.