Wer kommt für was auf bei Erbengemeinschaft - Haus inc. Grundstück?

7 Antworten

Kan ich rechtlich nicht belegen, würde ich aber für vernünftig halten:

Da es sich um eine Erbengemeinschaft handelt, ist jeder der Erben ja mit einem Prozentanteil beteiligt.

Du schreibst:....wurden gekündigt..... Ich nehme an, dass der Erbe gekündigt hat, der zuletzt im Haus gewohnt hat. Der hat also alle Unterlagen.

Wenn ein Haus nicht beheizt und bewohnt wird, vergammelt es mit der Zeit. Dem muss bis zum Verkauf auf jeden Fall vorgebeugt werden. Außerdem fallen Kosten an für Grundsteuer, Straßenreinigung, Müllabfuhr.

Vorschlag: Der letzte Bewohner teilt den Erben mit, dass sie prozentual an allen anfallenden Kosten beteiligt sind. Er würde zunächst alle Kosten vorstrecken, weil das von der Organisation her am einfachsten ist, und das beim Verkauf des Hauses in Rechnung stellen. Die Erben sollen ihm das schriftlich bestätigen.

Vor allem muss geregelt werden, wer den Verkauf des Hauses vornimmt und welche Vollmachten er hat.

Hansi43 
Fragesteller
 27.08.2018, 14:00

Danke, deinen Vorschlag umzusetzen, wird leider nicht so einfach werden. Dazu müsste man reden. Und da führt leider kein Weg hin....

Die Situation, ein Haus welches aus einer Erbengemeinschaft besteht.

Das glaube ich kaum. Das Objekt gehört vielleicht einer Erbengemeinschaft ;-)

Das Haus inc. Grundstück gehörte meinem Vater und dessen Bruder jeweils zur Hälfte.

Somit 50/50.

Der Bruder meines verstorbenen Vaters(2012) hat ein viertel meines Vaters geerbt und meine Mutter die Hälfte von der Hälfte.

Dem Onkel gehören nun also 62,5%, deiner Mutter 25% und dir 12,5%. Warum der Bruder hier allerdings Erbe sein soll, ist mir nun nicht so ganz klar; lag hier eine tetstamentarische Verfügung vor?

In diesem Jahr ist nun auch meine Mutter verstorben und dessen viertel habe ich nun geerbt.

"Deren" Viertel soll das wohl heißen. Demzufolge besteht die Erbengemeinschaft nun aus deinem Onkel und dir, zu 62,5% einer-, und 37,5% andererseits.

Sämtliche Verträge wurden nun gekündigt.

Warum?

Das Haus muss nun grund versorgt werden,

Das ist richtig, aber teurer als die Verträge einfach umzuschreiben.

bis das Haus(irgendwann)verkauft wird. Wasser, Heizung und auch Strom. Wer kommt rechtlich gesehen, für die Kosten dafür auf?

Na die Erbengemeinschaft. Wer sonst?

Muss das geteilt werden?

Natürlich.

Man ist der Meinung(Bruder vom Vater), dass der Nachkomme von dem, der zuletzt im Haus gewohnt hat für alles aufkommen muss.

Blödsinn. Die Kosten der Immobilie fallen der Gesamthand zur Last. Diese wäre ja auch Nutznießer, gäbe es Einkünfte aus selbiger. Die Kosten werden i.d.R. im Innenverhältnis im Verhältnis der Eigentumsanteile aufgeteilt, wobei abweichende Verteilungen auf Vertragsbasis natürlich zulässig sind.

Der Bruder wohnt woanders und ich glaube, er vertritt diese Meinung nur, damit er selbst keine Kosten hat.

Natürlich. Netter Versuch.

Die Verträge mit Primagas sind aber nach dem Ableben meiner Mutter gekündigt, da das Haus leer steht.

Genau deswegen frage ich mich, wieso man die Verträge einfach gekündigt hat. Das Haus muss doch weiterhin versorgt werden. Wer weiß denn, wann ein Verkauf stattfinden wird? Das kann doch auch erst nächstes Jahr oder später sein.

Der Tank soll nun abgebaut werden oder stehen bleiben, bis das Haus endgültig verkauft wird.

Der Tank muss natürlich bleiben. Wie soll denn sonst geheizt werden, wenn hier offenbar mit Flüssiggas geheizt wird? Also muss ein neuer Vertrag her, ggfs. übergangsweise (Klauseln beachten) mit entsprechend kurzer Kündigungsfrist.

Wer bezahlt das Abbauen vom Tank?

Die Erbengemeinschaft müsste hier zahlen. Nur - wozu?

Für alle Kosten, soll ich nun als Nachkomme aufkommen,

Aufkommen musst du als Erbe in der Tat, aber nicht alleine. Hier musst du mit deinem Miterben eine Verfahrenslösung finden. Gibt es keine einvernehmliche Lösung (einstimmig), läuft es auf eine Zahlungsklage hinaus, mit deren Hilfe du den auf den Onkel entfallenden Kostenanteil bei selbigem einklagen müsstest. Die Gläübiger der Erbengemeinschaft können sich übrigens beliebig bei jedem Mitglied der Erbengemeinschaft schadlos halten; wie ihr eure Kosten im Innenverhältnis aufteilt, muss diese nicht interessieren.

Hansi43 
Fragesteller
 27.08.2018, 15:47

Das war ausführlich, Danke. Darf ich noch eine Frage stellen, vielleicht kannst du helfen.

FordPrefect  27.08.2018, 15:48
@Hansi43

Immer her damit :-)

Hansi43 
Fragesteller
 27.08.2018, 15:54
@FordPrefect

Zu Primagas, die Verträge wie schon erwähnt wurden damals mit meinen Eltern gemacht. Nachdem nun meine Eltern verstorben sind, habe ich diesen Vertrag aufgehoben. Dadurch, dass entweder Primagas die Anlage abbauen möchte oder aber ein Nachfolgevertrag abgeschlossen werden soll, bin ich ein wenig irritiert darüber, dass der Onkel alles von sich weg schiebt und der Meinung ist, dass ich der Erbe meiner Mutter bin und ich mich auch darum kümmern muss, was mit der Anlage von Primagas passiert. Abbau? Wer kommt für die Kosten auf? Nachfolgevertrag? Wer kommt für die Kosten auf?

FordPrefect  27.08.2018, 16:04
@Hansi43
Zu Primagas, die Verträge wie schon erwähnt wurden damals mit meinen Eltern gemacht. Nachdem nun meine Eltern verstorben sind, habe ich diesen Vertrag aufgehoben.

Das ist soweit rechtens, nur nicht zielführend. Die Erbengemeinschaft müsste jetzt einen neuen Vertrag abschließen. Das musst du m.E: auch, denn sonst wird Primagas (korrekterweise) verlangen, die Anlage abzubauen. Und wie soll das Objekt dann geheizt werden?

Wer kommt für die Kosten auf? Nachfolgevertrag? Wer kommt für die Kosten auf?

Es gibt nur folgende Alternativen:

a) Du machst deinem Onkel die Rechtslage klar (-> Anwalt), und ihr schließt als Erbengemeinschaft einen kurzfristig kündbaren vertrag mit Primagas für die Weiterbelieferung ab;

b) Du beißt in den sauren Apfel, schließt auf eigenen Namen den Nachfolgevertrag ab und stellst davon 62,5% deinem Onkel in Rechnung oder

c) Du machst nichts, die Anlage wird demontiert, du bekommst die Rechnung und hast dann das Problem, nicht nur den Kostenanteil des Onkels wiederzubekommen, sondern auch auf den spätestens im Winter zwangsläufig auftretenden Schäden am Haus sitzenzubleiben.

Abgesehen davon dürfte das Haus ohne Heizung unverkäuflich sein.

kabbes69  27.08.2018, 16:43
@FordPrefect
Dem Onkel gehören nun also 62,5%, deiner Mutter 25% und dir 12,5%. Warum der Bruder hier allerdings Erbe sein soll, ist mir nun nicht so ganz klar; lag hier eine tetstamentarische Verfügung vor?

Du verwirrst mich: Vater hatte 50% . Geeerbt Bruder 25% , (1/4) Geerbt Mutter 25% ( die Hälfte von der Hälfte =auch 1/4?)

Ergo Hansi, 25% der Mutter.

Oder habe ich gerade einen Knoten im Gehirn?

FordPrefect  27.08.2018, 17:17
@kabbes69

Die Frage ist, wie die Aussage

"Der Bruder meines verstorbenen Vaters(2012) hat ein viertel meines Vaters geerbt und meine Mutter die Hälfte von der Hälfte. In diesem Jahr ist nun auch meine Mutter verstorben und dessen viertel habe ich nun geerbt. "

aufzufassen ist. Ich ging davon aus, dass die 50% des Vaters zu 1/4 (der 50%!) an den Bruder, zu 1/2 an die Mutter und zu 1/4 an den Sohn gefallen sind. Ergo 12,5% an den Bruder (Testament?) sowie den Sohn (gesetzliche Erbfolge) und 25% an die Mutter (dito). Anders wäre nicht zu erklären, warum der Sohn hier leer ausgehen soll.

kabbes69  27.08.2018, 17:37
@FordPrefect

hm, ich habe mal interpretiert, dass Vater ein Testament hatte: Erben Bruder und Ehefrau je zu 1/2. Was mich über die Familienzusammenhänge grübeln lässt. Warum könnte man sowas machen?

Mutter gesetzliche Erbfolge = Sohn.

Mal abwarten:)

Hansi43 
Fragesteller
 28.08.2018, 06:57
@kabbes69

Hallo Zusammen, ich muss vielleicht mal ein wenig was aufklären. Das Haus wurde nach dem Tod der gemeinsamen Eltern, von Vater und Bruder jeweils zur Hälfte übernommen. Damals gab es auch ein Testament. Mein Vater und meine Mutter haben zusammen im Haus gewohnt. Der Bruder hat woanders seine Heimat gefunden. Nachdem nun mein Vater verstorben ist, kam die gesetzliche Erbfolge zum tragen, da es weder ein Testament noch sonst irgendwas gab. Meine Mutter war nie irgendwo eingetragen noch wurde irgendwas auf Sie übertragen. Deshalb hat Sie von den 50% meines Vaters 25% geerbt. Die anderen 25% sind auf dem Onkel vererbt worden. Somit steht das Verhältnis Onkel 75% und Mutter 25%. Warum im Vorfeld nie was geklärt wurde, kann ich nicht sagen.

Hansi43 
Fragesteller
 28.08.2018, 07:08
@kabbes69

So ist das richtig...

FordPrefect  28.08.2018, 07:52
@Hansi43
Nachdem nun mein Vater verstorben ist, kam die gesetzliche Erbfolge zum tragen,

Soweit OK.

da es weder ein Testament noch sonst irgendwas gab. Meine Mutter war nie irgendwo eingetragen noch wurde irgendwas auf Sie übertragen.

Auch noch OK.

Deshalb hat Sie von den 50% meines Vaters 25% geerbt.

Richtig.

Die anderen 25% sind auf dem Onkel vererbt worden.

Und das geht nicht. In welchem Land soll das denn sein, in dem die Kinder in der gesetzlichen Erbfolge weggelassen werden? Oder bist du mit dem Erblasser nicht blutsverwandt? Geschwister sind doch nur Erbberechtigte 2. Klasse; solange es Erben in direkter Linie gibt, erben die Geschwister gar nichts.

FordPrefect  28.08.2018, 07:52
@Hansi43

Ich versteh´s immer noch nicht (siehe anderer Kommentar). :-)

Hansi43 
Fragesteller
 28.08.2018, 08:50
@FordPrefect

Was ist nicht zu verstehen? Vielleicht drücke ich mich ja falsch aus:-(

FordPrefect  28.08.2018, 14:10
@Hansi43

Es ist schlichtweg nicht möglich, dass du als Sohn nicht geerbt hast beim Ableben deines Vaters. Wenn, wärst du enterbt worden, hättest aber Anspruch auf den Pflichtteil gehabt. Higegen kann der Bruder (also dein Onkel) bei Vorhandensein eines Kindes nicht Erbe sein ohne testamentarische Verfügung.

Das sollte Anteilmäßig nach dem Eigentumsanteil aufgeteilt werden.

Hansi43 
Fragesteller
 27.08.2018, 13:51

Danke, für die Antwort. Der Meinung bin ich "eigentlich" auch

Sämtliche Verträge wurden nun gekündigt. Also, Müllversorgung, Stromversorgung und auch Heizung / Warmwasserversorgung(Primagas).

wieso das und von wem? du bist doch auch erbe?

ein haus, das bspw. nicht beheizt wird, vergammelt.

Hansi43 
Fragesteller
 27.08.2018, 13:53

Ja bin ich, aber nur für einen viertel Teil und es wohnt niemand in dem Haus.

Samstag1108  27.08.2018, 14:07
@Hansi43

ein haus, das bspw. nicht beheizt wird, vergammelt.

Hansi43 
Fragesteller
 27.08.2018, 14:11
@Samstag1108

Ja, das ist mir auch bewusst, hilft mir aber nicht weiter, was die Kosten angehen. Meine Frage war, wer kommt für die Kosten auf und nicht, ob ein Haus vergammelt, wenn es nicht beheizt wird.

Zunächstmal kann man ein Haus nicht einfach nicht mehr beheitzen, sondern muß es vorab frostsicher machen. In jeden Fall muß dazu die Heizungsanlage und Wasserversorgung restlos entleert werden.

Wer kommt rechtlich gesehen, für die Kosten dafür auf?

Alle im Verhältnis ihrer Anteile.

Man ist der Meinung(Bruder vom Vater), dass der Nachkomme von dem, der zuletzt im Haus gewohnt hat für alles aufkommen muss.

Nein natürlich nicht. Mit den Ende der Nutzung endet auch die Pflicht der Tragung der Nebenkosten. Der Letzte Bewohner muß ja gar nicht einer der Eigentümer sein, es hätte ja genauso gut ein Mieter sein können.