Ich habe von meiner Mutter ein halbes Haus geerbt, indem ihr Exmann wohnt, zählt das als Erbengemeinschaft (Exmann ist kein Erbe) und kann ich es verkaufen?

8 Antworten

wer kauft schon ein halbes Haus? Mit dem 2. Eigentümer kann das durchaus machbar sein. 

Der Käufer übernimmt den Mietvertrag des EX

mit Vorsicht zu geniesen; welche Rechte hat er am Haus?

San1987de 
Fragesteller
 29.08.2016, 10:51

2. Eigentümer ist der Ex-Mann, der nicht verkaufen will

Was steht im Testament?

Gibt es kein Testament und Deine Mutter war zum Zeitpunkt ihres Todes geschieden und Du bist das einzige Kind - dann bist Du Alleinerbe.

Dann kannst Du dieses Haus jederzeit verkaufen. Der Ertrag wäre allerdings / vermutlich höher, wenn es unbewohnt wäre.

San1987de 
Fragesteller
 29.08.2016, 10:45

Ich bin Alleinerbe, meiner Mutter hat allerdings nur das Halbe Haus gehört (jetzt mir) da sie von Ihrem Mann geschieden war. Dem Ex-Mann gehört die 2. Hälfte des Hauses

wilees  29.08.2016, 10:52
@San1987de

Sind hier 2 getrennte Wohnbereiche - Wohnungen vorhanden?

San1987de 
Fragesteller
 29.08.2016, 10:54
@wilees

Nein. Es ist ein Einfamilienhaus

DieDaria  29.08.2016, 10:57
@San1987de

Du könntest ihn mobben und dort einziehen. Das Recht dazu hättest du jedenfalls. :-)))

wilees  29.08.2016, 10:57
@San1987de

Ergo kannst Du erst einmal zumindest einen Mietanteil und die monatlich fälligen Nebenkosten fordern.

Dein Problem als Hauseigentümer, dass z.B. die zuständige Gemeinde die Grundsteuer von Dir einfordern kann.

Sie bilden mit demn anderen Miteigentümer eine Erbengeminschaft und können das Haus ohne die Zustimmung des anderen nicht verkaufen.

Legt der keinen Wet auf die Übernahme  des 1/2-Anteils gegen entsprechende Zahlung an Sie, dann bleibt Ihnen die Möglichkeit eine Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Erbengeminschaft zu betreiben.

Vom Versteigerugnserlös erhält dann jeder nach Abzug der Verfahrenskosten und evtl. Vorlasten seinen Anteil vom Gericht überwiesen.

Das Objekt und dessen Nutzung sind dann die Sache des neuen Eigetümers, der aufgrund des Meitsgebotes den Zuschlag vom Gericht erhalten hat.

San1987de 
Fragesteller
 29.08.2016, 10:53

Wie bildet man mit dem Miteigentümer eine Erbengemeinschaft ? Muss man das beantragen oder passiert das aufgrund der Grundbucheintragung von alleine ?

schelm1  29.08.2016, 11:00
@San1987de

Durch den Grundbucheintrag werden Sie automatisch Mitglied der Erbengemeinschft, die vor dem Eintritt des Erbfalles nach der Mutter eine BGB Gesselslchaft, betehend aus dem (Ex) Ehepartner und er Mutter war und sind ab diesem Zeitpunkt auch klagebefugt, was die Einleitung der Zwangsversteigerung angeht, wenn Sie sich nicht im Vorfeld gütlich einigen können.

wilees  29.08.2016, 11:06
@schelm1

Die Grundkonstellation ist hier anders. Es gibt keine Erbengemeinschaft.

San1987de 
Fragesteller
 29.08.2016, 11:13
@wilees

Was ist es sonst ? Kann ich trotzdem die Versteigerung des Hauses alleine veranlassen, wenn es keine Einigung gibt ?

schelm1  29.08.2016, 11:13
@wilees

Das ist zwar bedingt richtig, dass der Alt-1/2 -Eigentümer mit einem Erben als neuem Miteigetümer eingetragen ist, ändert aber nichts am Lösungsvorschlag, um dem es bei der Frage im Eigentlichen geht!

San1987de 
Fragesteller
 29.08.2016, 11:23
@schelm1

Was bedeutet evtl. Vorlasten? Wenn der Ex-Mann Schulden hat, werden diese vom Erlös des Hauses erst beglichen ?

peterobm  29.08.2016, 12:32
@San1987de

nein, die Schulden werden wohl von seiner Hälfte des Verkaufserlös bezahlt werden. 

schelm1  29.08.2016, 12:46
@peterobm

Die Bank bedient sich aus dem Gesamterlös, der aufgrund der Versteigerung des Pfandobjektes rauskommt, da der Erblasser einer solchen Belastung hatte zustimmen müssen, selbst dann, wenn er nicht als persönlicher Schuldner aufgetreten wäre, was aber in solchem Falle recht unwahrscheinlich sein dürfte.

Soweit der Ex-Mann Schulden hat, die nicht im Grundbuch dinglich abgesichert sind, haben seine Gläubiger bestenfalls einen privaten Anspruch gegen ihn als Schuldner und könnten insoweit in dessen Versteteigerungserlösanteil pfänden, bzw. berechtigte Ansprüche zum Termin rechtzeitig anmelden.

Wem gehört die andere Hälfte? Dem Ex-Mann? Oder einem anderen Erben? Wenn du deine Hälfte verkaufen willst, kannst du das am besten tun, indem du dem Eigentümer des anderen Teils ein Angebot machst. Wenn der zugreift, ist alles gut. Sonst musst du einen anderen Käufer finden, der ein halbes Haus braucht. Das wird schwierig.

Ansonsten bleibt dir der Gang zum Gericht, um den anderen Besitzer zu zwingen, gemeinsam mit dir das Haus zu verkaufen.

San1987de 
Fragesteller
 29.08.2016, 10:49

2 Hälfte gehört dem Ex-Mann, der will nicht verkaufen und hat kein Geld um mich auszubezahlen.

Schuhu  29.08.2016, 10:52
@San1987de

Dann geh zu einem Rechtsanwalt. Der Ex Kann ja nicht einfach über dein Vermögen (also dein halbes Haus) verfügen. Der Anwalt kann dir Wege zeigen, wie du an dein Erbe kommst. Das kann bis zur Zwangsversteigerung gehen. Aber der Ex wird es sicher nicht so weit kommen lassen, denn dann verliert ihr beide einen Haufen Geld.

Wenn du Alleinerbe bist, bildest du keine Erbengemeinschaft, sondern du und der andere Eigentümer (wohl der Ex-Mann) sind Miteigentümer in Bruchteilsgemeinschaft je zur Hälfte. Deinen halben Anteil kannst du also frei veräußern, wenn du jemanden findest, der ihn abkauft. Bist du nicht Alleinerbe, müssen die anderen Erben mitwirken.