Erbengemeinschaft in Eigentümergemeinschaft umwandeln oder lieber nicht?

4 Antworten

Die Bildung von Wohnungseigentum setzt die einvernehmlich Herbeiführung einer Abgeschlossenheitserklärung und die Bildung von Wohnugsngrundbüchern voraus, in denen dann zunächst wieder die Erbengemeinschft im vorherigen Beteiligungsverhältnis steht. Über die Kosten eines solchen Verfahrens sollte floglich ebenso Einigkeit bestehen wie über die im Zuge der grundbuchlichen Wohnungsbildung möglichen Übertragung der neu gebildeten MEA (Wohnungen) auf die einzelnen Erben. Soweit die Wohnungen gleich groß sind und das Gebäude über einen Aufzug verfügt, gestaltet sich dies in aller Regel mit etwas gutem Willen leicht.

Kommt es aber darüber nicht bereits im Vorfeld zu einer einvernehmlichen Einigung, sollten Sie die "Kiste" zur Aufhebung der Erbengemeinschaft versteigern lassen und jeder den auf ihn verbleibenden Geldbetrag einstreichen; - das spart Zeit und Nerven!

Hallo Schelm1, Danke für Ihre Antwort. Habe ich das richtig verstanden, dass die "Auseinandersetzung" hier in zwei Schritten erfolgt und erstmal die Wohnungen auf die Erbengemeinschaft laufen und im zweiten Schritt dann auf die einzelnen Erben "umgeschrieben" werden? Fallen hier dann auch zwei mal die Kosten an? Ich ging bislang davon aus bzw. hatte gehofft, dass man die Teilungserklärung und die Eintragung im Grundbuch inkl. der Grundbücher für die Wohnungen schon entsprechend der neuen Aufteilung vornehmen kann.

Wie Sie auch bereits kommentiert hatten, einen Anwalt wollte ich außer im Streitfall nicht mit einbeziehen (aus Kostengründen).

Eigentümer: Teilungsvertrag aufstellen lassen... Dabei auf Kleinigkeiten achten, damit später keine Probleme auftauchen. (Mein Anwalt hat "geschlafen", so dass 3 mal "nachgebessert" werden musste! - Kostet viel Geld!)

Ansonsten wäre eine anwaltliche Beratung sinnvoll: Private Verträge untereinander...

... wären hinsichtlich von Verträgen über Grundstücke und Grundstücksgleiche Rechte zwingend nach dem Beurkundungsgesetz zur Erlenagung von Gültigkeit der notariellen Form unterworfen.

Eigenltich hättest Du Anspruch auf die Miete der dritten Wohnung, sicher ist es sauberer zu trennen, aber eine Wohnung im Erdgeschoß ist im Allgemeinem weniger wert. Wenn alle drei einverstanden sind, geht zum Notar.

Da es sich hier um Entscheidungen mit durchaus weitreichenden Konsequenzen handelt, würde ich so etwas nie entscheiden, ohne einen Anwalt zu konsultieren!

Da reicht aber auch ein Notar, wenn man sich über die Zuweisung des neu Gebildeten Wohnungseigentums einig ist. - Anwalt bedeutet noch mehr zusätzliche Kosten, die nicht sinnvoll wären.