Darf ein Teil der Erbengemeinschaft die Schätzung verhindern?

5 Antworten

Mit einer Zwangsauseinandersetzung drohen. Dann wird das Haus versteigert und der Erlös auf die Erben nach ihren Anteilen verteilt. Dann kann niemand das Haus behalten und da es sich um eine Zwangsversteigerung handelt kommt dabei auch nicht unbedingt das raus, was man am freien Markt mit Makler, Hausbesichtigung etc. hätte erzielen können.

Bevor es zur Zwangsversteigerung stehen würde, müssten meine Schwester und ich ja die Möglichkeit haben, es kaufen zu können...

@Annamaria41

Vorkaufsrechte gibt es bei der Teilungsversteigerung nicht - ihr dürft aber mitbieten.

Das wird zwar eine Finte sein, um die Schätzung zu verhindern. Da es sich vermutlich um ein Einfamilienhaus handelt, dürfte die Schätzung wohl nicht mehr als einen dreistelligen Betrag kosten, den Sie aber auch vorlegen könnten, um die Sache zu beschleunigen.

Aber die Schwierigkeiten werden erst danach richtig beginnen. Denn die Miterbin zu 1/2 wird ja nicht die Mittel haben, um Ihnen 1/3 des Hauswertes auszahlen zu können. Und der, dem das restliche 1/6 zusteht, wird auch keinen Anlass haben, Ihr 1/3 zu kaufen. Einen Bankkredit wird die Miterbin zu 1/2 für die Übernahme Ihres 1/3 nicht bekommen, wenn sie so wenig zahlungskräftig ist, wie sie sich darstellt. Es würde also im Endeffekt auf eine Zwangsversteigerung zur Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft hinauslaufen mit der Gefahr, dass das Objekt unter Wert verloren geht. Außerdem wird vermutlich hinzukommen, dass die Haupterbin iselbst n dem Haus wohnt und aufgrund der Versteigerung ihre Wohnung verlieren --- und mglw. dann dem Staat zur Last fallen wird. Das alles will bedacht sein; es ist m.E. nicht damit getan, die Schätzung in Auftrag zu geben. Sie sollten auch die Probleme bedenken, die Ihr Verlangen den anderen Beteiligten bereitet.

Die Miterbin bewohnt das Haus mit meinem Halbbruder, dem auch 1/6 gehört. Seit mehreren Jahren wohnt auch ihr Freund mit im Haus ohne Miete zu zahlen. Auch von der Miete würde mir 1/6 zustehen. Sollte sie einen Kredit zur Auszahlung nicht bekommen (was ich nicht glaube, da es nur ein Bruchteil des Wertes ist), kann es ja verkauft werden. Es muss nur geschätzt werden. Von mir aus können meine Schwester und ich auch die Summe für die Schätzung vorstrecken, aber ich sehe nicht ein, auf meinen Teil zu verzichten, da ich selbst ein Haus kaufen möchte und dafür noch Eigenkapital brauche. Ich selbst wohne zur Miete mit gekündigtem Mietvertrag wegen Eigenbedarf.

Als Erbengemeinschaft entscheidet ihr zwar gemeinsam- aber für eine Schätzung - wer bestellt, der bezahlt. Da sie in dem Haus wohnt - muss sie einen Gutachter noch nicht mal ins Haus lassen.

Da ihr ja ausbezahlt werden wollt - klärt doch erstmal was die Miteigentümerin bereit ist zu bezahlen. Kein Gutachten zwingt mich dieses anzuerkennen oder auf der Basis einen Kaufvertrag zu unterschreiben.

Wenn die Miteigentümerin für einen Kleinbetrag bereits sparen muss- bezweifle ich eine Kreditwürdigkeit.

Es wird doch nicht anderes bei raus kommen, als dass einer von euch die Zwangsversteigerung beim Amtsgericht zur Auflösung der Erbengemeinschaft beantragen muss. Und das Gericht bestellt dann auch einen Gutachter, der den Hauswert schätzt.

Bis du inzwischen ein Stück weiter? Hat ein Gutachter sich das Haus schon angeguckt?

Wie soll diese Person euch denn auszahlen können, wenn sogar das Geld für einen Gutachter fehlt?

Seid ihr bereits anwaltlich vertreten?

Guter Einwand.

Da sie mietfrei wohnt, sollte es schon möglich sein, ein paar Hundert Euro aufzutreiben. Es ist nur eine Ausrede, damit es nicht zur Schätzung kommt. Ihr neuer Partner, der das Haus auch mietfrei mitbewohnt, könnte sich zudem auch an den Kosten beteiligen.

@Annamaria41

Tja, das funktioniert trotzdem nicht, denn zwingen könnt ihr sie nicht. Dann müsst ihr das alleine bezahlen.