Wird mein Erbe an meinen Bruder verschenkt?

10 Antworten

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Das Haus mit Grund gehört jetzt je zur Hälfte deiner Mutter und deiner Tante. Deine Mutter scheint sich Gedanken zu machen, wer das Haus einmal bekommen soll, wenn sie und ihre Schwester gestorben sind. Mit ihrer Hälfte kann sie machen was sie will, mit der zweiten Hälfte der Schwester muss sie mit dieser verhandeln: zB zu deren Lebzeiten abkaufen (130 000 ?). Wenn die Schwester nicht mitmacht, weil diese auch machen kann mit ihrer Hälfte, was sie will, dann wird es wohl nach dem Tode beider Schwestern mehrere Erben geben. Vermutlich will deine Mutter das vermeiden, denn dann kriegt es meistens keiner, weil es versteigert wird, um die vielen Erben auszuzahlen.

Sollte deine Mutter oder dein Bruder die zweite Hälfte von deiner Tante abkaufen können, dann könnte deine Mutter ihre Hälfte deinem Bruder zu ihren Lebzeiten schenken. Stirbt sie nach 10 Jahren nach dieser Schenkung, dann erben die anderen (drei?) Kinder von dem Haus nichts. Stirbt sie vorher, dann muss dein Bruder seinen Geschwistern deren Pflichtteil (bei vier Kinderen also je ein Viertel des Muttererbes) auszahlen. Aber vielleicht schenkt deine Mutter ihren Anteil nicht an deinen Bruder und macht ein Testament, in dem sie ihren Anteil an deinen Bruder vererbt. Auch dann muss dein Bruder euren Pflichtteil an euch auszahlen. Aber in dem Testament kann ja viel drin stehn, zB, dass du Bargeld bekommst etc.

Denn moralisch verpflichtet wäre deine Mutter alle ihre Kinder gleich zu beerben. Ob sie das nicht machen will aus Böswilligkeit, aus Rache oder vielleicht aus UNkenntnis sprich Dummheit, das weiss ich nicht. Warum sprichst du deine Mutter nicht darauf an? Kläre alles in einem friedlichen Gespräch. Oder weisst du etwas, was du uns hier verschweigst? SAge ihr, dass du dich hintergangen fühlst, wenn sie ihr Vermögen nicht gleichmäßig auf die Kinder vereben will. Sei dir aber immer klar darüber, dass du nur erben kannst, wenn die Mutter gestorben ist. Zu ihren Lebzeiten kann sie mit ihrem Vermögen, genauso wie du und jeder andere auch, machen was sie will.

Eine sehr tolle Antwort. Das Problem ist, dass ich mit meinen Eltern/meiner Mutter sehr schlecht reden kann. Besonders meine Mutter und ich sind sehr verschiedene Menschen, ich hatte immer meinen eigenen Kopf und habe mich nie gescheut mir meine eigenen Gedanken und Meinungen zu bilden, bei meinen Geschwistern ist das ein 'bisschen' anders. Ich denke vor allem das ist der Grund (mal kurz zusammengefasst, aber darauf läuft es wohl im Endeffekt hinaus), weshalb das Verhältnis sehr unterkühlt ist und ich aussen vor bin. Aber es wird mir wohl nichts anderes übrig bleiben als wirklich mal zu versuchen den 1. Schritt zu machen und einfach mal nachzufragen.

Erbe wirst du erst mit dem Tod deiner Mutter. Bis dahin kann sie mit ihrem Eigentum machen, was sie will.

Ist es in ihrem Interesse, das Haus in der Familie zu halten, ist sie sogar gut beraten, es einem Kind zu übertragen - bei einer Erbauseinandersetzung wäre die Gefahr groß, dass es an einem Fremden verkauft werden muss, damit die drei Kinder ihr Erbteil ausbezahlt bekommen :-)

Deine Mutter schuldet dir (auch diesmal) weder Rechenschaft noch Ausgleich bei ihrem Vorhaben.

Falls nach der Schenkung an deinen Bruder nicht 10 Jahre vergangen sind, kannst du und das ebenfalls unbegünstigte Geschwisterteil allenfalls Ergänzung von deinem Bruder verlangen.

HTH

G imager761

Wie kommst du darauf, dass du der Erbe deiner Mutter seist? Sie ist doch noch gar nicht tot!

Und selbst wenn sie eines Tages tot sein wird, kannst du doch nicht davon ausgehen, dass du ihr Erbe bist. Oder hat sie dergleichen irgendwann einmal angedeutet? Und falls ja, wie kannst du dir sicher sein, dass sie ihre Absichten nicht irgendwann noch ändert? Sie kann schließlich über ihr Eigentum disponieren, wie sie will, und solange sie nicht tot ist, kannst du darauf auch keinerlei Ansprüche anmelden. Du kannst also auch nicht davon reden, dass sie "deinen Erbteil" verschenke - denn sie tut nichts anderes, als allenfalls ihr Eigentum verschenken, und dazu hat sie jedes Recht.

Jedem Kind steht gesetzlich ein Pflichtteil zu.

@Leelith

Was eben, wie der Name schon sagt, kein Erbteil ist. Und das fällt einem erst mit dem Tod des Erblassers zu.

Deine Mutter darf mit Ihrem(!) Erbe machen, was Sie will. Du bist erst dann Erbe, wenn die Erblasserin (Deine Mutter) stirbt. Also: es ist völlig legal, wenn Deine Mutter Ihren Erbteil an den Bruder verschenkt. Sie muss auch keinerlei Ausgleich an Dich leisten.

Etwas anders sieht es aus, wenn Deine Mutter in den nächsten 10 Jahren stirbt. Dann wird diese Schenkung in die Erbmasse eingerechnet und Dein Bruder muss Dich ggf. Auszahlen.

Was ich nur nicht verstehe, vor vielen Jahren mal, als meine Oma - also die Person von der meine Mutter jetzt geerbt hat - meiner Mutter zusagte, dass sie das Haus bekommen wird, da hat meine Mutter schon ihre Schwester auszahlen müssen (dieses Geld hat sie zurückerhalten, weil es dann doch nicht s gekommen ist) .. wieso lief es denn da so?

@Leelith

Vielleicht war das Bedingung in einem Schenkungsvertrag (so etwas wäre sinnvoll, wenn man als Erblasser z.B. Streit zwischen den späteren Erben vermeiden wil) ...? Was dort privatrechtlch vereinbart wurde, können wir wohl kaum von hier aus erraten...

@WetWilly

Ja das stimmt. Nur leider halten die ja vor mir immer alles fern und ich bin aussen vor. Solange ich denken kann.

@Leelith

Dich aussen vor zu lassen ist zwar moralisch fragwürdig, juristisch aber völlig in Ordnung.

Jeder kann eigentlich mit seinem Eigentum machen was er will, so lange er lebt.Verschenken, verkaufen und wenn nichts mehr zu vererben da ist, ist eben nichts mehr da.Man kann auch einem Kind zu Lebzeiten alles schenken was man hat, und die anderen gehen leer aus. Ist natürlich moralisch nicht einwandfrei, aber machbar.

Vielleicht solltest du dir mal anwaltlichen Rat einholen.