Erbschaft Eine Partei wohnt im Nachlass/Haus die andere nicht?

4 Antworten

Den Anspruch auf eine Nutzungsentschädigung haben sie so direkt nicht, wenn sie vom Miterben nicht von der Nutzung des Nachlasses ausgeschlossen werden.

Sie haben allerdings einen Anspruch auf Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft. Gerichtlich einklagbar wäre hier die Teilungsversteigerung des Hauses.

Alternativ könnten sie "ihre" Hälfte natürlich auch vermieten. Dies ist aber nur mit Zustimmung des Miterben möglich, da sie zusammen ein Haus und nicht jeder 1/2 Haus geerbt haben.

Ihr seid eine Erbengemeinschaft .... jeder ist Eigentümer zu 1/2 am Haus - außer die Mutter hatte eine Testament gemacht und etwas anderes geregelt ...

das heißt du kannst die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen - das heißt letzten endes die Versteigerung des Hauses und Teilung des Erlöses zwischen den Erben ...

um das zu vermeiden, könnte Dich Dein Bruder auszahlen, im Gegenzug überträgst Du 1/2 des Hauses ...

Kannst Du. Du könntest Deinen Anteil auch auszahlen lassen.

Bedenke, dass die größten Gewinner immer die Anwälte sind.